Nach Revision:Mordurteil gegen Raser rechtskräftig

Das Mordurteil gegen einen Raser aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, der vor knapp drei Jahren in München einen 14-Jährigen totgefahren hat, ist rechtskräftig. Wie das Landgericht München I am Montag mitteilte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Mannes verworfen. Der Landkreisbewohner hatte den Teenager im November 2019 mit seinem Auto und einer Geschwindigkeit von mindestens 122 Kilometern pro Stunde erfasst, als der an einer Bushaltestelle über die Straße gehen wollte. Eine Freundin des getöteten Jungen überlebte an jenem Abend verletzt, weitere Autofahrer wichen dem Geisterfahrer in letzter Sekunde aus. Der Fahrer war an jenem Abend auf der falschen Straßenseite als Geisterfahrer auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle, weil er zuvor gekokst und damit gegen Bewährungsauflagen wegen einer anderen Verurteilung verstoßen hatte. Er wurde im März 2021 zu lebenslanger Haft wegen Mordes und vierfachen versuchten Mordes verurteilt. Als Mordmerkmale sah das Gericht das Nutzen eines "gemeingefährlichen Mittels" und Heimtücke. Die Verteidigung des Mannes hatte eine Verurteilung wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge gefordert - und die wegen Mordes kritisiert. Ein Einwand, den das Gericht damals nicht gelten ließ: "Die Aussage "Ich wollte ihn nicht töten" hören wir in nahezu 90 Prozent aller Schwurgerichtsverfahren", sagte damals die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung, die nun vom BGH bestätigt wurde.

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