Fünf Jahre Haft für 41-JährigenEigene Tochter missbraucht und im Internet zur Schau gestellt

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Am Landgericht München hat die Richterin den Vater des Mädchens zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Sein Geständnis hat der Tochter eine Aussage erspert.
Am Landgericht München hat die Richterin den Vater des Mädchens zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Sein Geständnis hat der Tochter eine Aussage erspert. Sven Hoppe/dpa
  • Ein 41-jähriger Vater aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wurde zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, weil er seine zehnjährige Tochter missbrauchte und filmte.
  • Der Mann lud die Aufnahmen auf eine russische Internetseite hoch, von wo sie ins Darknet verbreitet wurden. Australische Behörden entdeckten die Bilder und ermöglichten seine Festnahme.
  • Durch sein vollständiges Geständnis ersparte der Angeklagte seiner heute elfjährigen Tochter eine Aussage vor Gericht und ein langwieriges Verfahren.
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Ein Mann missbraucht und filmt seine zehnjährige Tochter und verbreitet die Aufnahmen im Netz. Dass er am Münchner Landgericht verurteilt werden kann, ist australischen Behörden zu verdanken.

Von Andreas Müller, München

Die Taten sind abscheulich, das Prozessverhalten des Angeklagten aber vorbildlich: So lässt sich die Begründung des von der Vorsitzenden Richterin Gunilla Evers am Dienstag verkündeten Urteils gegen einen 41-Jährigen zusammenfassen. Als seine Frau nicht zu Hause war, hat er in der Wohnung der Familie im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen seine damals zehnjährige Tochter mindestens 40 Mal in aufreizenden Posen fotografiert oder gefilmt – nackt oder nur mit Reizwäsche ihrer Mutter bekleidet. Die Aufnahmen hat er nicht nur auf seinem Handy in einem versteckten Ordner mit der Bezeichnung „Fun“ gespeichert. Er hat sie zum Teil auch ins Internet hochgeladen; und zwar auf eine russische Internetseite, über die die Dateien ins Darknet verbreitet wurden.

Wie Richterin Evers betonte, hat die Strafkammer vor allem diejenigen Taten als schweren sexuellen Missbrauch bewertet, bei denen der Handwerker das Kind angewiesen hat, mit Sexspielzeug der Mutter „beischlafähnliche“ Handlungen an sich vorzunehmen. Weil ihm seine Tochter als Schutzbefohlene anvertraut war und er zudem kinderpornografische Inhalte hergestellt und über das Internet verbreitet hat, verurteilte ihn das Gericht zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.

Australische Behörden haben Hinweise auf einen Tatort in Deutschland entdeckt

Beim Prozessauftakt vor drei Wochen hat der nicht vorbestrafte Vater die Taten zugegeben. Anders als in der Anklage dargestellt, habe er die Fotos jedoch nicht hochgeladen, um im Tausch ähnliche Bilder zu erhalten. Vielmehr hätten ihn die Bewertungen und Kommentare anderer interessiert. Außerdem habe er „nicht immer Erfolg gehabt“: Manche seiner Bilder seien vom Moderator der Internetplattform nicht veröffentlicht worden.

Seine Tochter zu präsentieren, bezeichnete er als „saudumme Idee“. Dem stimmte Evers bei der Urteilsbegründung zu. Der Angeklagte habe das Mädchen „weltweit zur Schau gestellt“. Selbst in Australien sind die Fotos aufgetaucht. Bei der Analyse haben australische Behörden Hinweise auf einen Tatort in Deutschland gefunden. Im November vergangenen Jahres konnte der 41-Jährige festgenommen werden. Auf seinem Handy und auf Festplatten waren 1122 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt gespeichert. Auf einem Teil der Bilder und Videos war seine Tochter zu sehen, die übrigen hatte er aus dem Internet heruntergeladen.

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Die Eltern des Angeklagten waren zur Urteilsverkündung ins Strafjustizzentrum gekommen, seine Frau nicht. Auch als Zeugin ist sie nicht geladen worden: Sie hatte nämlich bereits im Vorfeld des Prozesses signalisiert, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Durch das „in seiner Ehrlichkeit und Offenheit seltene“ Geständnis habe der Mann seiner Tochter die Aussage vor Gericht und ein langwieriges Verfahren erspart, hob Evers hervor.

Er habe „ehrliche Reue“ gezeigt und Taten zugegeben, die weder aufgezeichnet noch von dem Mädchen geschildert worden seien. Zudem habe er seine Neigungen nicht beschönigt und Therapiebereitschaft signalisiert. Für verminderte Schuldfähigkeit habe die Pädophilie des Angeklagten indes nicht gereicht: Ein psychiatrischer Sachverständiger habe ihm lediglich eine pädophile „Nebenströmung“ bescheinigt.

Dass er seine Täterrolle „ohne Wenn und Aber“ eingeräumt hat, sollte der Tochter helfen, die Schuld nicht bei sich zu suchen, so die Vorsitzende weiter. Andeutungen bei der Vernehmung des Mädchens würden genau darauf hindeuten. „Blöd, dass ich mich darauf eingelassen habe“, zitierte Evers die heute Elfjährige. Die Videoaufzeichnung der Vernehmung war beim Prozessauftakt unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt worden.

Nach Angaben der Richterin hat der Angeklagte im Laufe der drei Verhandlungstage die Hoffnung geäußert, „irgendwann“ wieder Kontakt zu seiner Tochter zu haben. Ob dies gelingt, dürfte auch davon abhängen, wie das Kind, das sich als Nebenklägerin am Prozess beteiligt hat, die Taten verarbeitet. Gegenwärtig gehe es ihrer Mandantin gut, berichtete die Anwältin des Mädchens. Ob das so bleibt, dürfte auch davon abhängen, ob die Fotos, die wohl weiter im Darknet kursieren, wieder auftauchen.

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