Süddeutsche Zeitung

Bad Tölz-Wolfratshausen:Lkw-Führerscheine verlängern lassen

Die Verkehrsbehörde im Landratsamt erinnert daran, dass Lkw- und Bus-Fahrerlaubnisse nur befristet gültig sind. Besonders wichtig ist es für Berufskraftfahrer, den Führerschein rechtzeitig verlängern zu lassen. Das Gültigkeitsdatum einer Fahrerlaubnis ist auf der Rückseite des Kartenführerscheins in Spalte 11 vermerkt. Bei älteren Führerscheinmodellen endet die Gültigkeit der Lkw-Fahrerlaubnis (Klasse 2) mit dem 50. Geburtstag. Für Berufskraftfahrer gilt zudem eine Weiterbildungspflicht. Sie müssen sich alle fünf Jahre einer 35-stündigen Schulung unterziehen. Die Fortbildungen können bei den örtlichen Fahrschulen besucht werden, die sie in den Wintermonaten vermehrt anbieten. Nähere Infos im Landratsamt, Telefon 08041/505-248.

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SZ vom 19.12.2015 / SZ
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