Menschen mit BehinderungLebenshilfe stoppt Wohnheim-Projekt

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Die Lebenshilfe hatte Interesse am ehemaligen Seniorenheim „Zum Jaud“ in Bad Heilbrunn, sieht aber jetzt von einem Kauf ab.
Die Lebenshilfe hatte Interesse am ehemaligen Seniorenheim „Zum Jaud“ in Bad Heilbrunn, sieht aber jetzt von einem Kauf ab. Harry Wolfsbauer

Die gemeinnützige Einrichtung sieht vom geplanten Kauf des Hauses „Zum Jaud“ in Bad Heilbrunn ab. Nach einer Gesetzesnovellierung kommt die Sanierung des bestehenden Wohnheims in Tölz weit günstiger.

Von Klaus Schieder, Bad Heilbrunn

Bevor das Wohnprojekt der Lebenshilfe Bad Tölz-Wolfratshausen begonnen hat, ist es auch schon beendet: Die gemeinnützige Einrichtung sieht davon ab, das Haus „Zum Jaud“ in Bad Heilbrunn zu kaufen, um dort Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung unterzubringen.  Diesen Entschluss habe man „schweren Herzens“ gefasst, sagt Susanne Gotzler, Sprecherin der Lebenshilfe. Denn mit dem Kauf hätten „viele Probleme auf einmal“ gelöst werden können. Durch eine Gesetzesnovellierung, die zu Jahresbeginn in Kraft trat, änderte sich jedoch alles. Nun kommt die Sanierung des Prinzregent-Luitpold-Wohnheims in Bad Tölz, das neben der Von-Rothmund-Schule liegt, deutlich billiger als zuvor.

Im Frühjahr 2024 hatte das Seniorenheim „Zum Jaud“ Insolvenz angemeldet, im Sommer wurde das Gebäude in Bad Heilbrunn der Lebenshilfe angeboten. Die war alles andere als abgeneigt. Schließlich ist das Tölzer Heim, in dem derzeit 28 Bewohner leben, nach mehr als drei Jahrzehnten sanierungsbedürftig. Eine Renovierung wäre teuer gekommen, denn sie hätte nach den Vorgaben der Heimaufsicht und der Heimmindestbauverordnung, respektive des sogenannten AVPfleWoqG stattfinden müssen – der „Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde“.

Die Sanierung des Prinzregent-Luitpold-Wohnheims in Bad Tölz kommt nach einer Gesetzesnivellierung günstiger als zuvor. Viele Vorgaben fallen nun weg.
Die Sanierung des Prinzregent-Luitpold-Wohnheims in Bad Tölz kommt nach einer Gesetzesnivellierung günstiger als zuvor. Viele Vorgaben fallen nun weg. Harry Wolfsbauer

Ein weiteres Problem: Die Warteliste auf einen Heimplatz bei der Lebenshilfe ist lang. Wie viele Namen aktuell darauf stehen, vermag Sprecherin Gotzler nicht zu sagen. Sie umfasse sämtliche Einrichtungen der Lebenshilfe im Landkreis, zudem seien manche Anmeldungen eher vorsorglicher Natur. „Die reine Zahl ist daher nicht wirklich aussagekräftig“, sagt sie. In Bad Heilbrunn hätte die Lebenshilfe jedoch „ein paar Leute mehr als in Tölz“ unterbringen können. Das Haus sei in einem Top-Zustand, die Zimmer entsprächen den gesetzlichen Vorgaben, die Warteliste hätte teilweise abgearbeitet werden können.

Den genauen Kaufpreis fürs „Jaud“ mag Gotzler nicht preisgeben. Nur so viel: Es handle sich um einen „deutlich siebenstelligen Betrag“. Der wäre aber immer noch weitaus günstiger gewesen als etwa ein Neubau in gleicher Größe, so die Sprecherin.  In den vergangenen drei Monaten steckte die Lebenshilfe viel Arbeit in das Projekt. Man habe erste Angebote für die Finanzierung eingeholt, beim Bezirk als Kostenträger und der Heimaufsicht angefragt, die Kosten für den laufenden Betrieb eines solchen Heimes durchgerechnet. Das Ergebnis, so Gotzler: „Die Finanzierung wäre machbar, würde die Arbeit der Lebenshilfe aber über Jahre hinaus bestimmen und kaum Platz lassen für andere Entwicklungen.“ Der Kaufvertrag mit dem Eigentümer des Hauses stand kurz vor der Unterzeichnung.

Sanierung des Tölzer Wohnheims ist „ohne große Fremdfinanzierung“ möglich

Dann folgte der Paukenschlag: Mit der Nivellierung des AVPfleWoqG zum 1. Januar dieses Jahres wurden alle Wohneinrichtungen, die vor 2011 in Betrieb gingen, unter Bestandsschutz gestellt. Plötzlich galten viele Anforderungen der Heimmindestbauverordnung für das Tölzer Wohnheim nicht mehr. „So benötigt beispielsweise nicht mehr jedes Zimmer ein eigenes Bad“, erläutert Susanne Gotzler. Auch die Belegung von Doppelzimmern wäre möglich, aber dies Form einer Zweier-WG wolle man bei der Lebenshilfe nicht.

Mit der Gesetzesänderung sei nun die Sanierung des Tölzer Heims „in einem Rahmen möglich, der ohne große Fremdfinanzierung bewältigt werden könnte“, so die Sprecherin. Ursprünglich habe man geplant, das Haus „Zum Jaud“ zu kaufen und dann in Ruhe zu überlegen, was mit dem Prinzregent-Luitpold-Wohnheim geschehen soll. Aber jetzt sei dessen Renovierung mit deutlich geringeren Kosten als für den Hauskauf verbunden. Auf jeden Fall werde der Aufzug saniert, so Gotzler. Aller Voraussicht nach auch die Bäder. Ansonsten gehe es um kleinere Arbeiten wie den Einbau rollstuhlgerechter Schwellen.

Der Vorstand der Lebenshilfe-Kreisvereinigung hat das Projekt Hauskauf nach eingehender Debatte in einer Sondersitzung gestoppt. Damit bleibt Gotzler zufolge finanzieller Spielraum, um auf Entwicklungen zu reagieren und Renovierungen auch in anderen Gebäude der Lebenshilfe anzugehen.  Die Betreuten müssten sich nicht an eine neue Umgebung gewöhnen, sondern könnten „ihre bekannten Wege und Kontakte in Tölz weiter problemlos und häufig selbständig pflegen“, erklärt sie. Und nicht zuletzt: Der Bezirk als Kostenträger kämpfe mit einer angespannten Haushaltslage und sehe nicht mehr die Notwendigkeit, die Wohnsituation durch den Kauf des „Jaud“ zu verbessern, wenn schon „eine punktuelle Sanierung des bestehenden Wohnheimes eine zufriedenstellende Lösung darstellt“. Aber auch eine, die man bei der Lebenshilfe mit einem Seufzer des Bedauerns akzeptiert.

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