Erinnerung:Führerscheine rechtzeitig verlängern und umtauschen

Erinnerung: Führerscheine sollten geprüft werden, denn Lkw- und Buserlaubnisse haben Ablaufdaten, und Pkw-Lappen müssen umgetauscht werden.

Führerscheine sollten geprüft werden, denn Lkw- und Buserlaubnisse haben Ablaufdaten, und Pkw-Lappen müssen umgetauscht werden.

(Foto: Oliver Berg/dpa)

Wer eine Lkw- und Busfahrerlaubnis hat, sollte schnell einen Blick auf deren Gültigkeit werfen. Denn die Führerscheine gelten nur befristet, darauf weist die Kreisbehörde hin. Wie lange sie noch gültig sind, findet man auf der Rückseite des Kartenführerscheins in Spalte 11. Bei älteren Führerscheinmodellen gilt die Lkw-Fahrerlaubnis (Klasse 2) bis zum 50. Geburtstag.

Besonders wichtig ist die rechtzeitige Verlängerung für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer. Sie müssen sich zudem weiterbilden und sich alle fünf Jahre in 35 Stunden schulen lassen. Diese Fortbildungen können sie unter anderem bei den örtlichen Fahrschulen absolvieren. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle im Landratsamt unter Telefon 08041/505-248 zur Verfügung.

Umtauschpflicht für den "grauen oder rosa Lappen"

Wer seinen Pkw-Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 gemacht hat, noch in Besitz eines "grauen oder rosa Lappens" ist und zwischen 1965 und 1970 geboren ist, muss bis 19. Januar 2024 seine Fahrerlaubnis umtauschen. Ab 20. Januar 2024 folgen dann die Jahrgänge 1971 und jünger. Kartenführerscheine müssen frühestens ab 2025 umgetauscht werden.

Für den Umtausch muss ein Termin bei der Führerscheinstelle vereinbart werden. Auf der Homepage des Landratsamtes kann ein Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde gebucht werden. In der Regel muss nur einmal persönlich vorgesprochen werden, dann wird der neue Kartenführerschein per Direktversand durch die Bundesdruckerei zugeschickt.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Umtausch ohne Behördengang vorzunehmen. Über die Suchfunktion unter dem Stichwort "Führerscheinumtausch" wird die Vorgehensweise Schritt für Schritt erklärt. Benötigt werden immer ein biometrisches Lichtbild, eine Kopie des Personalausweises oder alternativ des Reisepasses (in diesem Fall ist zusätzlich eine aktuelle Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde beizufügen) und der bisherige Führerschein. Die Kosten (inklusive Bearbeitung/Herstellung und Übersendung) belaufen sich auf 30,50 Euro.

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