Süddeutsche Zeitung

Bad Tölz:Unbehagen wegen Ein-Euro-Markt

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Tölzer Räte lehnen Werbetafeln für Billigshop in Nockhergasse ab

Von Klaus Schieder, Bad Tölz

In der Nockhergasse in Bad Tölz möchte das Billigshop-Unternehmen "Tedi" eine Filiale eröffnen. Der Discounter betreibt bundesweit rund 1800 Zweigstellen und bietet dort zumeist Ein-Euro-Artikel an, die von Drogeriewaren über Tierbedarf bis zu Deko-Produkten reichen. Stadtrat Matthias Winter (CSU) behagt diese Ansiedlung überhaupt nicht. In diesen Märkten werde "vor allem Ramsch aus China" feilgeboten, monierte er in der Sitzung des städtischen Bau- und Stadtentwicklungsausschusses am Dienstagabend im Rathaus. Dies sei nicht gerade ideal für Tölz. "Können wir nicht Einfluss nehmen, wer da reinkommt?", fragte er. Die ebenso kurze wie klare Antwort von Bauamtsleiter Christian Fürstberger lautete: Nein. "Wir haben da keine Möglichkeiten, das ist dem Eigentümer des Gebäudes überlassen."

Auch die Art der Waren kann die Kommune laut Fürstberger in der Innenstadt nicht mitbestimmen. Das geht nur bei Supermärkten, Möbelhäusern und ähnlichen Geschäften, die am Stadtrand angesiedelt sind. "Wir können eine Sortimentsbeschränkung machen, aber nur im Außenbereich, nicht in der Innenstadt", sagte Fürstberger. Außerdem verwies der Bauamtsleiter darauf, dass die Nockhergasse gegenüber der benachbarten Fußgängerzone sozusagen B-Lage sei. Dort sei es schwierig, Geschäfte zu verpachten. Nicht zuletzt auch deshalb, weil das Parken dort ein großes Thema sei. "Wo wollen sie da Parkplätze herzaubern?" Für Zweiten Bürgermeister Michael Lindmair (FWG) ist es wichtig, dass sich in der Nockhergasse etwas rührt. Allerdings schränkte er ein: "Nicht jeder Nutzer macht sie attraktiver." Dem ließ er noch ein anderes Aber folgen: "Wir selbst können darauf hinwirken, dass die Nockhergasse attraktiver wird."

Die drei großen Werbetafeln für den Billig-Markt lehnte der Bauausschuss einstimmig ab. Die Schilder widersprächen in dieser Häufung der städtischen Werbeanlagensatzung, erklärte Stadtbaumeister Florian Ernst. Außerdem werde die zulässige Schrifthöhe von 30 Zentimetern überschritten. Der Stadtbaumeister warnte davor, mit der Billigung der drei Tafeln einen Präzedenzfall zu schaffen. Schon jetzt verzeichne man in der Stadt immer häufiger Anträge, die in die gleiche Richtung gingen wie bei Tedi. Dem Billigshop werde wie allen anderen Antragstellern generell empfohlen, Werbeanlagen "direkt auf den Putz" der Gebäude aufzubringen, sagte der Stadtbaumeister.

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SZ vom 18.06.2020
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