Bad TölzParken nur für Besucher

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Bad Tölz ändert Stellplatz-Satzung bereits zum November

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Die Stadt Bad Tölz ändert ihre Satzung für Stellplätze. Demnach müssen beim Neubau von Wohnungen künftig 25 Prozent der erforderlichen Parkplätze für Besucher reserviert sein. Damit nicht genug: Wie der städtische Bauausschuss beschlossen hat, sollen noch 20 Prozent zusätzlich für Gäste zur Verfügung stehen. Damit will die Stadt den Parksuchverkehr eindämmen, der oftmals dadurch entsteht, dass die Bewohner selbst jeweils zwei Autos haben und neben der Tiefgarage auch die oberirdischen Stellflächen belegen. Bei einem Haus mit zwölf Wohnungen müssten damit vier von 20 Parkplätzen für Besucher eingeplant werden. Der Stadtrat billigte diese Neuregelung in seiner jüngsten Sitzung ohne Gegenstimme. Er legte auch fest, dass diese Stellflächen im Gemeinschaftseigentum bleiben müssen, also nicht etwa verkauft werden dürfen.

Die Änderung soll schon zum 1. November in Kraft treten. Mit diesem vorgezogenen Termin will Bauamtsleiter Christian Fürstberger verhindern, dass bis zum Jahresende noch rasch Bauanträge für große Wohnanlagen nach der alten Satzung eingereicht werden. In der Dezember-Sitzung müsste der Bauausschuss des Stadtrats dann womöglich über 20 Anträge abstimmen, sagte er: "Wir wollen nicht so ein Windhund-Rennen." Eine große Bodenversiegelung durch Stellplätze, die im Vorgarten eingerichtet werden, fürchtet Fürstberger nicht. Das Maß der baulichen Nutzung auf einem Areal sei über die Grundflächenzahl (GRZ) geregelt, "der Rest muss Grünanlage sein." Über die Stellplatzsatzung könne man zwar nicht die Lage der Parkplätze dirigieren, das sei nach der Bayerischen Bauordnung nicht möglich. Aber es gebe ja noch den Bebauungsplan, so Fürstberger: "Wenn jemand sagt, er will den Hinterhof grün und im Vorgarten nur Stellplätze, können wir damit reagieren."

© SZ vom 29.10.2016 / sci - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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