Bad Tölz/München:Dreieinhalb Jahre für Messerangriff

Landgericht München II spricht 25-Jährigen schuldig

Gerade einmal fünf Jahre ist her, dass Ahmed A. voller Hoffnung nach Deutschland kam, um hier "neu zu beginnen", so der 25-Jährige. Doch dieser Plan hat sich zerschlagen. 2018 musste A. sich wegen psychischer Probleme in einer Klinik behandeln lassen. Ärzte diagnostizierten bei ihm eine paranoide Symptomatik und stellten zudem Alkohol- und Drogenmissbrauch fest. Inzwischen denkt Ahmed A. darüber nach, sich abschieben zu lassen. Das wird früher oder später wohl auch geschehen. Doch zunächst muss der 25-Jährige eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verbüßen, zu der er jetzt vor dem Schwurgericht am Landgericht München II wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde.

Am 21. Januar vergangenen Jahres hatte A. ohne ersichtlichen Grund in Bad Tölz nachts eine Gruppe, die eine Abschiedsfeier besucht hatte und zu Fuß auf dem Weg zu einem Gasthaus war, auf offener Straße angegriffen. Einen 34-Jährigen hatte A., der alkoholisiert war, mit einem Messer attackiert und auf dessen Rücken eingestochen. Doch glücklicherweise misslang der Angriff. Ahmed A. verletzte sein Opfer nur leicht. Die Staatsanwaltschaft ging dennoch von einem versuchten Totschlag aus und blieb auch dabei bis zum Ende des Prozesses. Sie forderte vier Jahre Haft. A.s Verteidiger, Rechtsanwalt Stefan Korn, stellte im Hinblick auf die Strafhöhe keinen konkreten Antrag, plädierte jedoch für eine Verurteilung nur wegen gefährlicher Körperverletzung, worin ihm das Gericht unter Vorsitz von Richter Thomas Bott auch letztlich folgte. Aus Sicht der Kammer bestehen Zweifel daran, ob der 25-Jährige einen Tötungsvorsatz hatte. Zum Auftakt des Prozesses Ende Mai hatte Ahmed A. bei seiner Einlassung nur erklärt, dass er sich im Hinblick auf die Tat an nichts erinnern könne und dass ihm leid tue, was passiert ist. Sonst sagte er bis zum letzten Prozesstag nichts.

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