Bad Tölz:Klage abgewiesen

Baugebiet Hintersberg: Anlieger scheitert vor Gericht

Die Stadt Bad Tölz kann nun doch mit dem Verkauf der Grundstücke für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Dreispänner auf der Zwickerwiese beginnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Normenkontrollklage eines Anwohners der Heißstraße gegen den Bebauungsplan Hintersberg II abgewiesen. "Wir können jetzt ganz normal weitermachen", sagte Kämmerer Hermann Forster.

Mit der Eilentscheidung ist der vom Kläger beantragte, einstweilige Rechtsschutz passé, der aufschiebenden Charakter hatte. In der Hauptsache ist damit aber nicht über die Klage entschieden, das Verfahren läuft noch. Ursprünglich wollte die Stadt ihre Parzellen in dem Baugebiet schon nach den Sommerferien verkaufen. Weil dies jedoch nicht möglich war und fest eingeplante Einnahmen fehlten, entstand in den städtischen Finanzen ein Liquiditätsloch. Das wird mit einem Kredit über 1,7 Millionen Euro gefüllt, dem die Stadträte in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einmütig zustimmten.

Gegen das umstrittene Bauvorhaben am Hintersberg läuft noch eine zweite Klage. Dabei geht es um mögliche Fehler im Abwägungsprozess des Bebauungsplanverfahrens.

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