Bad Tölz:Corona-Fall in der Südschule

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In Südschule Bad Tölz muss eine Klasse in Quarantäne, nachdem bei einem Schüler das Coronavirus festgestellt wurde. (Foto: Manfred Neubauer)

Eine Klasse steht unter Quarantäne, Lehrkräfte sind nicht betroffen.

Von Claudia Koestler, Bad Tölz/Dietramszell

Nach Geretsried und Dietramszell ist nun auch eine Schule in Bad Tölz von einem Corona-Fall betroffen: An der Südschule muss seit Sonntag eine Klasse in Quarantäne. Das teilt das Landratsamt mit. Das Gesundheitsamt habe die Quarantäne angeordnet, nachdem es am Sonntag über den positiven Laborbefund eines Schülers informiert worden war. "Eine Person des Klassenverbands war am vergangenen Donnerstag mit Krankheitsanzeichen beim Kinderarzt vorstellig geworden", teilt die Kreisbehörde mit. Der Abstrich habe dann die Infektion mit Covid-19 bestätigt. Das Kind habe zuletzt am Mittwoch, also einen Tag vor dem Arztbesuch, am Unterricht teilgenommen.

Das Tölzer Gesundheitsamt habe bereits am Sonntag alle Eltern der als Kontaktperson I eingestuften Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte informiert. Die Recherchen des Gesundheitsamts hätten ergeben, dass die Lehrkräfte gemäß der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts als Kontaktpersonen der Kategorie II einzustufen sind. "Sie müssen nicht in Quarantäne", erklärt Marlies Peischer, Sprecherin der Kreisbehörde. Alle betroffenen Schülerinnen und Schüler werden hingegen zweimal vom Gesundheitsamt zum Test geladen. Die Quarantäne für die Schülerinnen und Schüler gilt zunächst bis 30. September.

Fünf Tage weniger, also bis zum 25. September, gilt hingegen die Quarantäne für die Schülerinnen und Schüler einer Klasse der Mittelschule Dietramszell, die mit einem auf das Coronavirus positiv getesteten Mitschüler den Unterricht besucht hatten. Sie werden Anfang dieser Woche zum zweiten Mal getestet. Als der Fall am vergangenen Mittwoch bekannt geworden war, ging das Gesundheitsamt von fünf betroffenen Lehrkräften aus. "Eine konnte jedoch bereits am Donnerstag aus diesem Kreis ausgeschlossen werden", sagt Peischer. Zwei der betroffenen Lehrkräfte wurden jedoch als Kontaktpersonen I eingestuft, sie seien wie die Schülerinnen und Schüler in Quarantäne. Zwei Lehrkräfte seien Kontaktpersonen der Kategorie II, für sie gelte die Quarantäne nicht.

© SZ vom 22.09.2020 / cjk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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