Ortstermin des Verwaltungsgerichts:Gericht sperrt Käsefabrik zu

Ortstermin des Verwaltungsgerichts: Der Verkaufsraum mit der kleinen Theke, wo Kunden verschiedene Käsesorten probieren und kaufen können, darf im Kasladen in Bad Heilbrunn weiter betrieben werden. Für das Lager und den Aufenthaltsraum bedarf es einer genehmigten Nutzungsänderung.

Der Verkaufsraum mit der kleinen Theke, wo Kunden verschiedene Käsesorten probieren und kaufen können, darf im Kasladen in Bad Heilbrunn weiter betrieben werden. Für das Lager und den Aufenthaltsraum bedarf es einer genehmigten Nutzungsänderung.

(Foto: Harry Wolfsbauer)

Der Tölzer Kasladen darf in Bad Heilbrunn vorläufig nicht mehr produzieren - und Grund dafür ist gar nicht mal so sehr der Geruch. Mit dem soll sich in zwei Wochen nach Anwohnerklagen allerdings das Amtsgericht befassen

Von Klaus Schieder

Der Tölzer Kasladen darf seine Reifekammer und seinen Aufenthaltsraum in der Ferdinand-Maria-Straße 37 in Bad Heilbrunn vorerst nicht mehr betreiben. Das Verwaltungsgericht München hat am Donnerstag in einer Verhandlung vor dem Geschäft nahe der Bundesstraße 472 der Nutzungsuntersagung zugestimmt, die das Landratsamt erlassen hatte. Dagegen darf der Verkaufsraum mit einer kleinen Theke geöffnet bleiben. Für das Lager mit den Käselaiben und das Zimmer für die Mitarbeiter, das einmal für Seminare gedacht war, sei auf jeden Fall eine neue Baugenehmigung notwendig, sagte der Vorsitzende Richter Johann Oswald.

Mit der Geruchsbelästigung, über die Anwohner klagen, hat das Urteil wenig zu tun. Das sei "eine andere Problematik", sagte Richter Oswald. Über dem Laden und dem Lager gibt es drei Wohnungen. Den Geruch könne man nicht abstellen, "er ist doch massiv", sagte einer der Bewohner am Rande des Ortstermins. Die Nachbarn im Haus hatten selbst Klage eingereicht, worüber am 23. Mai vor dem Amtsgericht verhandelt werden soll.

Am Donnerstag ging es vor allem um die Frage, ob der Kasladen ein störender Gewerbebetrieb in einem allgemeinen Wohngebiet ist. Ein solches Areal diene eben vorwiegend dem Wohnen, "zulässig sind Wohngebäude und die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe", erklärt Sabine Schmid, Pressesprecherin im Landratsamt. Bei einem Gang rund um den Kasladen stellte das Verwaltungsgericht fest, dass sich fast ausschließlich Wohnhäuser in der Umgebung befinden. Von der freien Tankstelle an der B 472 und einer kleinen Foto-Reparatur einmal abgesehen, gibt es kein Gewerbe in der Nachbarschaft. Der Anwalt von Wolfgang Hofmann, Geschäftsführer der Tölzer Kasladen GmbH, wies auf zwei landwirtschaftliche Betriebe jenseits der B 472, respektive hinter dem Seniorenheim "Zum Jaud" hin. Das mochte Richter Oswald aber nicht gelten lassen. "Ich würde der Bundesstraße eine trennende Wirkung beimessen", sagte er.

Bis vor gut vier Jahren hatte die Supermarktkette Tengelmann eine Filiale in dem Haus an der Ferdinand-Maria-Straße betrieben. 2016 zog Wolfgang Hofmann mit seinem Kasladen ein, weil ihm die vier Reifekammern, die er in Bad Tölz hatte, zu eng geworden waren. Auf die Lagerung und Veredelung der mehr als 200 Käsesorten weist auch der Name seines Geschäfts in Bad Heilbrunn hin: "Mein Affineur" steht auf dem Schild über dem Eingang zu lesen. Von dort aus wird Käse in alle Welt geliefert, für Kreuzfahrtschiffe ebenso wie fürs Oktoberfest.

Widerstand der Nachbarn

Während die Gemeinde den Affineur und Gastronomen willkommen hieß, regte sich alsbald der Widerstand der geruchsgeplagten Nachbarn, die wegen der fehlenden Nutzungsänderung klagten. Hofmann reichte den Antrag nach, scheiterte damit allerdings im Gemeinderat. Ende Januar 2018 sprach das Landratsamt die Nutzungsuntersagung aus, gegen die wiederum der Kasladen-Chef klagte.

Ortstermin des Verwaltungsgerichts: Affineur Wolfgang Hofmann (5.v.l.) benötige für Reifekammer und Mitarbeiter-Raum eine Baugenehmigung, sagte Richter Johann Oswald (4.v.l.).

Affineur Wolfgang Hofmann (5.v.l.) benötige für Reifekammer und Mitarbeiter-Raum eine Baugenehmigung, sagte Richter Johann Oswald (4.v.l.).

(Foto: Harry Wolfsbauer)

Für Richter Oswald ist das Vorgehen der Kreisbehörde rechtskonform. Er sah das Käsegeschäft in seiner Eigenart "nicht von der Variationsbreite der bisherigen Nutzung abgedeckt". Der Supermarkt habe früher nur Lebensmittel verkauft, im Kasladen werde die Ware jedoch auch für den Verkauf vorbereitet und "in ein anderes Produktionsstadium gebracht". Dies erfordere ebenso eine Nutzungsänderung wie der Raum für Mitarbeiter, für den ebenfalls eigene Vorschriften für eine Genehmigung gelten. All dies, so der Richter, hätte vorab geprüft werden müssen.

Der Verkaufsraum kann auch in einem Wohngebiet ausnahmsweise zugelassen werden. Vor allem dann, wenn er dazu dient, die Menschen in der unmittelbaren Umgebung zu versorgen. Beim Kasladen sei dieser Aspekt allerdings "nicht unproblematisch", sagte Oswald. Denn die Kunden kämen überwiegend wohl nicht aus der Nachbarschaft. Gegen den Verkauf hatte das Landratsamt in seinem Bescheid aber nichts eingewendet, weshalb der Laden bestehen bleiben darf. Wie es weitergeht, ist unklar. Hofmann mochte sich auf Anfrage nicht äußern und begründete sein Schweigen mit dem laufenden Gerichtsverfahren.

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