Aus dem Wolfratshauser AmtsgerichtDrei Jahre Haft für Drogendealer

Lesezeit: 2 Min.

Der Verurteilte spricht von kindlich-unüberlegtem Verhalten

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

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So sehr sich der Angeklagte müht, sein Verhalten zu rechtfertigen und zu entschuldigen - in Haft muss er trotzdem: Vor dem Wolfratshauser Schöffengericht ist der 24-jährige Mann aus dem Landkreis am Montag zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Außerdem wurde angeordnet, dass er für ein Jahr und sechs Monate keinen neuen Führerschein beantragen darf. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, mehrfach mit Marihuana und Haschisch gehandelt zu haben sowie ohne Führerschein mit einem Auto samt gefälschtem Kennzeichen und TÜV-Plakette unterwegs gewesen zu sein.

Im Verfahren ging es um zwei Anklagen: Einmal hatte ein gleichaltriger Kraftfahrer bei einem Prozess in Weilheim gestanden, von dem Angeklagten 2018 mehrere hundert Gramm Marihuana und auch Haschisch gekauft zu haben. Zudem hatte die Polizei den Angeklagten zweimal am Steuer eines Autos mit gefälschtem Kennzeichen und TÜV-Plakette geblitzt. Am 5. Mai dieses Jahres stellten Beamte den Mann auf dem Parkplatz einer Landkreis-Stadt. Zum Auftakt des Prozesses Anfang August hatte der Mann die Fahrten eingeräumt. Statt Drogen verkauft, will er vielmehr von dem Kraftfahrer welche gekauft und dafür sogar Falschgeld angedreht bekommen haben.

Jetzt gab sich der Angeklagte zerknirscht und reumütig. "Ich weiß, dass ich kein geregeltes, kein geordnetes Leben hatte", sagte er. Der Mann räumte ein, sich kindlich-unüberlegt verhalten zu haben, mit 24 Jahren noch nicht so weit zu sein wie Gleichaltrige. Inzwischen bemühe er sich aber um einen geregelten Tagesablauf und eine Therapie für seine Drogensucht.

Für seinen Mandanten stellte der Verteidiger die Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen infrage. Dieser habe am ersten Verhandlungstag zunächst mehrmals behauptet, sich nicht mehr erinnern zu können. Zudem habe es bei dessen Prozess in Weilheim eine Verständigung gegeben, um mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen. Für den aktuellen Fall existierten widersprechende Aussagen. Ob seine Mandant mit Drogen gehandelt habe, wisse niemand. Zudem solle das Marihuana laut Anklage sieben Euro pro Gramm gekostet. Wie sein Mandant mit diesem im illegalen Handel relativ günstigem Preis Gewinn erzielen hätte sollen, sei ebenso unklar. Die Autofahrten rechtfertigten, wenn überhaupt, nur eine kurze Bewährungsstrafe.

Angesichts der Vorstrafen - wegen Handeltreibens mit Drogen war der Angeklagte 2017 in München und 2019 in Innsbruck verurteilt worden - forderte der Staatsanwalt drei Jahre und acht Monate Gefängnis. "Der Angeklagte hat einfach nicht verstanden, dass er weiter unter Bewährung steht", erläuterte er. Der Mann habe einfach weitergemacht. Für das Schöffengericht erläuterte Richter Helmut Berger, dass für Betäubungsmittelprozesse typisch sei, wenn sich Zeugen nicht erinnern wollten. Trotz einer Jugendstrafe auf Bewährung habe der Angeklagte weiter gemacht. "Es ist alles so schlecht, dass es schlechter nicht geht."

© SZ vom 01.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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