Aus dem Wolfratshauser Amtsgericht:Aggressionen eines Taxifahrers

Nach einem Auffahrunfall schimpft ein Mann wüst und wird verurteilt

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Das aggressive Verhalten des angeklagten Taxifahrers im Vorjahr war für Strafrichter Helmut Berger völlig unstimmig. "Da passt nichts richtig zusammen", sagte er in seiner Urteilsbegründung am Montag im Wolfratshauser Amtsgericht. "Sie fahren einerseits Kinder in die Schule, andererseits führen sie sich auf wie die Axt im Walde." Am 22. Oktober 2020 herrschte in Bad Tölz nachmittags Verkehrschaos, im Stadtzentrum staute es sich. Der erfahrene Taxifahrer soll von der Säggasse in die Kreuzung zum Kapellengasteig und der Isarbrücke eingefahren, absichtlich auf einen vor ihm stehenden Transporter aufgefahren, dessen Fahrerin und Passanten wüst beschimpft haben. Unplausibel erschien dem Strafrichter, dass der Angeklagte absichtlich gehandelt haben und Schäden an seinem Auto bewusst in Kauf genommen haben soll. Zudem passte für ihn die Darstellung eines Zeugen, davor zweimal zögerlich angefahren zu sein zu dessen eigener Erklärung, kurz vom Bremspedal seines Automatikgetriebes abgekommen zu sein. Daher verurteilte er den Mann nur wegen fahrlässigen statt vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Beleidigung zu 50 Tagessätze à 50 Euro Geldstrafe. Seinen Führerschein darf er behalten.

Wenngleich der Angeklagte den Ablauf einräumte, schilderte er, dass er sich erst gar nicht habe erklären können, wie der Unfall passiert sei. "Wie es war, ist mir ein Rätsel." Doch ein Gutachten eines von dessen Verteidiger Jost Hartmann-Hilter eingeschalteten Sachverständigen bestätigte die Schuld des Mandanten. Sogar mit einem Verkehrspsychologen hatte der Taxifahrer die Ereignisse aufgearbeitet. Denn anfangs glaubte er, unschuldig zu sein. So sei ihm gekommen, dass er wohl vom Bremspedal abgerutscht und auf den Transporter gestoßen sei.

Weiter erinnerte er sich, dass er einen heute 70-jährigen Tölzer schimpfend angeschrien habe - weil der Mann ihm zugerufen habe, wie er nur bei Stau in eine Kreuzung fahren könne. Dass er die Transporterfahrerin "blöde Kuh" genannt habe, wisse er nicht mehr. "Wenn, tut es mir leid."

Total geschockt sei sie durch das aggressive Verhalten des Angeklagten gewesen, sagte die Kurierfahrerin. Einen Zeugen habe er wüst bedroht. "Ich habe wirklich Angst gehabt." Laut einem zum Unfallort alarmierten Polizisten sei es ihm kaum gelungen, den Angeklagten zu beruhigen, was er so selten erlebt habe.

Dass der Angeklagte absichtlich mit seinem Wagen in das Transportfahrzeug gefahren war, stand für die Staatsanwältin fest. Sie forderte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 90 Euro und zwei Monate Fahrverbot. Das hätte dessen Taxilizenz gefährden können. Der Verteidiger hielt dagegen, dass anhand der Zeugenaussagen niemand rückschließen könne, ob sein Mandant vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt habe. Für den Strafrichter passte der eher leichte Anstoß an den Transporter - dessen Fahrerin spürte nur ein minimales Ruckeln - nicht zu einer Schädigungsabsicht.

Ohne das aggressive Verhalten des Taxifahrers wäre wohl alles anders gekommen. "Wenn wir uns normal unterhalten hätten, hätte ich nicht die Polizei geholt", sagte sie.

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