Aus dem Landgericht:Viereinhalb Jahre für Würgeangriff

24-Jähriger muss in eine geschlossene Therapieeinrichtung

Bevor die Richter des Schwurgerichts am Landgericht München II das Urteil verkünden, hat der Angeklagte das letzte Wort. Er bitte das Gericht, lässt der 24-Jährige die Dolmetscherin neben ihm übersetzen, dass er nicht nochmals ins Gefängnis müsse. Der Angeklagte lebte bis zu seiner Verhaftung mit seiner Familie in der Asylbewerberunterkunft an der Geretsrieder Jahnstraße und beging mehrere gewalttätige Übergriffe auf seine Frau. Unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Gericht den 24-Jährigen am Freitag zu vier Jahren und sechs Monaten Haft. Die Strafe muss der Familienvater nicht in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen. Stattdessen ordneten die Richter die Unterbringung in einer geschlossenen Therapieeinrichtung an, in der der Angeklagte die Chance erhält, sein Alkoholproblem in den Griff zu bekommen.

Das Paar hatte zunächst in einer Wohnung gelebt, wurde dann aber in der Asylunterkunft untergebracht. Damit hätten die Probleme begonnen, sagte der Verteidiger des 24-Jährigen, Rechtsanwalt Günter Reisinger. Der Angeklagte sei mit Leuten zusammengekommen, die Alkohol tranken und habe mitgetrunken. Die Frau seines Mandanten habe sich darüber geärgert. Mit dieser Kritik, so der Anwalt, habe der Angeklagte nicht umgehen können. Einmal stach der 24-Jährige seiner Frau in den Unterarm, ein andermal drückte er ihr eine Gabel an den Hals. Am 29. Juli 2017 soll der er sie aus Eifersucht beinahe erwürgt haben. Weil er sie verdächtigte, mit anderen Männern etwas zu haben, hatte er sie am Nachmittag jenes Tages in dem Zimmer, das er mit ihr und den Kindern bewohnte, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Da er sie zuvor auch lautstark beschimpft hatte, waren Mitbewohner aufmerksam geworden und hatten an der Tür geklopft. Nachdem die junge Mutter das Bewusstsein wiedererlangt hatte, soll der 24-Jährige zu ihr gesagt haben, wenn er sie jetzt nicht töten werde, werde er es morgen tun.

"Das Verfahren erfordert ein Urteil, bei dem es staubt", sagte Staatsanwalt Matthias Braumandl. Die Verhängung einer Bewährungsstrafe wäre ein "Schlag ins Gesicht aller misshandelter Frauen". Er plädierte auf sechs Jahre Haft. Die Frau des 24-Jährigen hatte bei der Verhaftung ihres Mannes Widerstand geleistet. Sie wollte nicht, dass ihr Mann wegen ihr in Haft bleiben müsse. Das Urteil ist rechtskräftig.

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