Süddeutsche Zeitung

Aus dem Landgericht München II:7000 Euro für Bruch der Hand

Nach Glätte-Unfall in Tölzer Parkhaus muss die Stadt zahlen.

Von Andreas Salch

Die Stadt Bad Tölz hat einer Frau aus dem Raum Murnau, die im Zentralparkhaus an der Bockschützstraße schwer gestürzt ist, Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von 7000 Euro in Aussicht gestellt. Auf diesen Vergleich hat sich der Anwalt der Stadt mit der 57-Jährigen am Mittwoch in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht München II verständigt.

Der Unfall ereignete sich Mitte Dezember 2018, als die Klägerin aus einem SUV ausstieg und auf einer Eisplatte ausrutschte. Dabei zog sie sich einen komplizierten Bruch am linken Handgelenk zu, der operiert werden musste. Die Frau war anschließend neun Wochen krankgeschrieben, hatte Verdienstausfall und konnte ihren Haushalt nicht führen. Doch nicht nur das: Auch ein geplanter Urlaub fiel ins Wasser. Ursprünglich hatte die 57-Jährige einen Betrag in Höhe von 25 000 Euro gefordert - davon allein 15 000 Euro Schmerzensgeld.

In dem an den Seiten offenen Zentralparkhaus P 3 wird im Winter nicht gestreut. Die Entwässerung geschieht über Verdunstungsrinnen. Ob dies ausreichend ist, hätte die Stadt prüfen müssen, sagte die Vorsitzende Richterin Regina zu Ortenburg zum Beginn der Verhandlung. Deshalb tendiere sie dazu, die Ansprüche der Klägerin zu unterstützen - allerdings nicht in der geforderten Höhe. Auch der Anwalt der Stadt Bad Tölz erklärte, der geforderte Betrag sei viel zu hoch und wies daraufhin, dass die Klägerin den Unfall wohl auch mitverschuldet habe. Der Anwalt der Klägerin erwiderte hierauf, das Zentralparkhaus befände sich in einem "desolaten Zustand". Im Winter seien auch andere Stellen im P 3 vereist und nicht nur die, an der seine Mandantin gestürzt sei. Die 57-Jährige sagte, als sie aus einem SUV ausgestiegen sei, habe sie aufgrund der Höhe des Wagens die Eisfläche nicht sehen können. Für Versicherungen spielt dies bei der Schadensregulierung jedoch keine Rolle. "Wären sie nicht mit einem SUV gefahren, hätten Sie die Pfütze gesehen", würde eine Assekuranz argumentieren, entgegnete der Anwalt der Stadt Bad Tölz der Klägerin.

Richterin zu Ortenburg befand, dass es sich "in diesem Fall um einen besonderen Fall" handle und sie eine Haftung der Stadt für gerechtfertigt halte. Da das Parkhaus an den Seiten offen ist, sei es für die Beklagte im Winter "das Mindeste" zu kontrollieren, ob sich auf den Parkplätzen Eis gebildet habe, oder aber ob die Verdunstungsrinnen für die Entwässerung ausreichen. Das geforderte Schmerzensgeld in Höhe von 15 000 Euro sei indes "weit überzogen", sagte Richterin zu Ortenburg. Ebenso der geltend gemachte Betrag über 4800 Euro für die Zeit, in der die Klägerin ihren Haushalt nicht führen konnte. Darüber hinaus hatte die 57-Jährige unter anderem einen Stundenlohn in Höhe von 100 Euro für die Chauffeurdienste ihres Mannes im Rahmen mehrerer Arztbesuche verlangt. Dem Vergleich stimmte der Vertreter der Stadt zu, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Klägerin kann somit künftig keine weiteren Schäden aus dem Unfall geltend machen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5477547
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 02.12.2021
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.