Aus dem Gemeinderat:Schäftlarn prüft Solar-Nutzung

Rechtliche Voraussetzungen müssen geklärt werden

Von Susanne Hauck, Schäftlarn

Die Gemeinde Schäftlarn prüft, welche Möglichkeiten es gibt, Fotovoltaik-Anlagen auf den Dächern dreier neuer kommunaler Wohnbauten wirtschaftlich zu betreiben. Mieter sollen den Solarstrom günstig nutzen können, die Gemeinde nicht draufzahlen. Eigentlich seien die Voraussetzungen ideal, erläuterte Kämmerer Wolfgang Sacher dem Gemeinderat jüngst. "Hervorragend geeignet" wegen ihrer Ausrichtung seien die Mehrfamilienhäuser, die in der Schorner Straße, dem Stehbründlweg und der Auenstraße errichtet werden. Dies ist die Einschätzung des Solarkatasters des Landkreises. Zu schaffen macht dem Kämmerer aber die sich ständig ändernde Gesetzeslage bei den Erneuerbaren Energien. Die Gemeinde hofft, um die sogenannte EEG-Umlage herumzukommen, möchte sich aber auch wegen steuerrechtlicher Konsequenzen absichern.

Sacher erläuterte, bei den großen Fotovoltaik-Anlagen setze sich das Pachtmodell durch. Dabei errichtet ein Investor die Module und übernimmt die Risiken des Betriebs. Für viele Kommunen ein Weg, um sich die schwierige Finanzierung zu sparen. Als Beispiel nannte Sacher die neue Berufsschule in Schongau, auf deren Dach eine "riesengroße" Anlage geplant sei, die der Landkreis Weilheim-Schongau pachten wolle: "Pacht bietet die Möglichkeit, den Fotovoltaik-Strom selbst zu verbrauchen und die reduzierte EEG-Umlage zu zahlen, ohne selbst zu investieren." Dafür verlange der Gesetzgeber allerdings, dass Anlagenbetreiber und Verbraucher identisch sind. Der Landkreis Weilheim-Schongau habe diese Forderung erfüllt, indem er eine kommunale GmbH gegründet und dazwischengeschaltet habe. So eine Rechtskonstellation kann sich Sacher für Schäftlarn vorstellen. Funktioniert das nicht, "müssten wir im schlimmsten Fall die Umlage zahlen und den Strom verkaufen".

Wünschenswert wäre es allerdings, dass der günstige Strom den Mietern der geförderten Wohnungen zugute kommt, die über kein hohes Einkommen verfügen. Hier liegt ein weiterer Fallstrick. Ob ein bestimmter Personenkreis begünstigt werden darf, müsse erst geprüft werden. "Schließlich sind es Steuergelder." Große Einnahmen will die Gemeinde nicht mit der Solarenergie erzielen, ein Minus aber auch nicht. "Es muss ein Nullsummenspiel werden", bekräftigte der Kämmerer. Generell unterstütze Schäftlarn das Konzept, dass der Strom von den kommunalen Dächern möglichst einer Eigennutzung zugeführt wird. Wie im Fall der Grundschule. Hier wurden die Verträge für die seit 2007 betriebene Bürgersolaranlage bereits gekündigt.

Grünen-Gemeinderat Christian Lankes sorgte sich wegen der komplizierten Solarstrom-Abrechnung der einzelnen Mieter in den kommunalen Wohngebäuden. "Das ist ein technisches Problem", sagte er. Man könne nur mit "extrem hohem technischen Aufwand" feststellen, was jede Partei von der Fotovoltaikanlage beziehe. Er sprach von 5000 Euro Kosten pro Einheit für ein solches Messgerät und bezweifelte, dass sich das rechne.

Wegen der komplizierten Rechtslage plädierte Maria Reitinger (UWG) für eine kleine Anlage. "Lieber nicht so groß wie möglich bauen, sonst ändern sich wieder die Gesetze." Das letzte Wort hatte Bürgermeister Matthias Ruhdorfer (CSU) mit der Feststellung, dass Fotovoltaik-Anlagen bei kommunalen Mietwohnungen nicht so einfach zu realisieren seien wie bei Privathäusern.

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