Aus dem Amtsgericht:Onkel vergreift sich an Nichte

Richter verurteilt Rentner nach sexueller Belästigung

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

In wenigen Sekunden verändert sich für die damals 17-Jährige viel. Bis zum Juni 2019 versteht sich die Jugendliche mit ihrem Onkel gut, arbeitet mit ihm gemeinsam. Dann soll der Mann, Ende 60, sie sexuell belästigt haben. Vor dem Wolfratshauser Amtsgericht schildert sie, dass er sie in seiner Werkstatt mit beiden Händen von hinten sekundenlang packt. "Für mich war es eine Ewigkeit." Bis heute leide sie unter Panikattacken. Obwohl ihr Onkel dies abstreitet, verurteilt ihn das Gericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Er soll 3500 Euro Schmerzensgeld an die Nichte zahlen und nochmals die gleiche Summe an den Verein "Frauen helfen Frauen".

Der Onkel will vor mehr als einem Jahr mit seiner Nichte ein Holzrelief für ihr neues Klavier gestalten. Am Telefon habe er davon gesprochen, sie schon nicht zu vernaschen, schildert die Jugendliche aus dem Landkreis. Solche anzüglichen Witze kenne sie von ihm schon.

Ruckartig habe der nach ihrem Eindruck angetrunkene Onkel sie in der Werkstatt vor sich gezogen, berichtet die Jugendliche. Mit dem Kommentar "Das wollte ich schon immer mal machen" habe er fest mit beiden Händen an ihren Busen gegriffen. Nach zehn Sekunden habe sie sich befreien können. Anschließend habe sie dessen Frau von dem Übergriff erzählt. Ihr Onkel sei ihr nachgekommen und habe behauptet, dass er sie nicht verstehe. Wenn sie sich so anstelle, tue ihm ihr künftiger Freund leid, soll er gesagt haben.

Öffentlich verhandelt wird, weil der Angeklagte gegen den Strafbefehl von neun Monaten Bewährungsstrafe und einer Geldauflage von 7000 Euro Einspruch eingelegt hat. Er will freigesprochen werden. In der Werkstatt sei er ungeduldig geworden und habe seine Nicht mit beiden Händen nur am Oberkörper gepackt, um sie beiseite zu schieben. In diesem Moment habe die Jugendliche sich umgedreht. "Ich bin mit der Hand an ihre Brust gestoßen", behauptet er. "Ich sagte, entschuldige, ich wollte Dich nicht vernaschen." Seine Frau habe seine Nichte mit dem Auto nach Hause gefahren.

Der Angeklagte vermutet, dass seine Nichte ihn nur angezeigt hat, weil deren Eltern gegen ihn gehetzt hätten. Der Schwager habe von Beamten wie ihm nichts gehalten. Das bestreitet die Nichte. Wenn sich ihr Onkel entschuldigt hätte, wäre sie wohl nie zur Polizei gegangen, sagt sie.

Dreimal hat die Nichte identisch ausgesagt - vor der Polizei, dem Münchner Vernehmungsrichter und in der Verhandlung am Amtsgericht. Daher halten die Staatsanwältin und die wegen des Schmerzensgelds eingeschaltete Nebenklagevertreterin ihre Schilderungen für glaubhaft. Sie fordern eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten und 8000 Euro Geldauflage. Der Verteidiger hält seinen Mandanten für ebenso glaubwürdig und plädiert für Freispruch.

Ungehalten reagiert der Strafrichter auf den Satz des Angeklagten, lieber Schmerzensgeld an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen, anstatt seiner Nichte den Führerschein zu finanzieren. "Was ist denn das für ein Ausspruch", fragt der Richter. Seiner Nichte gegenüber habe sich der Angeklagte im Ton vergriffen. "Da verschlägt es mir im gewissen Maße die Sprache."

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