Aus dem Amtsgericht:Mit Quad gegen Baum gekracht

Aus dem Amtsgericht: Die Folgen des Alkoholkonsums bei einem Junggesellinnenabschied landeten jetzt vor dem Amtsgericht.

Die Folgen des Alkoholkonsums bei einem Junggesellinnenabschied landeten jetzt vor dem Amtsgericht.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Vor Gericht bleibt unklar, ob eine Studentin gefahren ist - Freispruch

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Von einer Juninacht im Vorjahr erzählt ein Hüttenwirt aus dem Landkreis nur das Nötigste. "Mir wäre es am liebsten, ich sage überhaupt nichts", bemerkt er zum Strafrichter am Amtsgericht Wolfratshausen. Dort soll er am Montag aussagen, weil er eine 25-jährige Studentin an das Steuer seines Quads gelassen haben soll. Die junge Frau hatte mit acht Freundinnen einen Junggesellinnenabschied auf dessen Hütte gefeiert. Auf der Fahrt soll die stark betrunkene junge Frau mit dem geländegängigen Fahrzeug gegen einen Baum gekracht sein. Der Wirt und die Frau verletzten sich. In der Verhandlung schweigt die Studentin. Sie ist wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt. Weil unklar bleibt, ob sie das Quad wirklich gesteuert hatte, wird die Frau freigesprochen.

Auf der Hütte wollte die Angeklagte mit ihren Freundinnen übernachten. Gemeinsam hatten sie abends gegessen und getrunken. Wie eine 27-jährige Nürnbergerin schildert, habe die Angeklagte gesehen, dass der Wirt ein Quad besaß. Mit dem habe die Studentin unbedingt fahren wollen. "Ich glaube gesehen zu haben, dass der Wirt mit ihr talabwärts gefahren ist", sagt die Zeugin. "Sie kamen nicht zurück." Plötzlich sei der Wirt aus der Küche gekommen. Der Mann habe ihr berichtet, dass er die Studentin ins Bett gelegt habe.

Dort fanden die Freundinnen die Angeklagte mit einer Platzwunde am Hinterkopf und Blutergüssen. Noch in der Nacht brachten sie die Frau ins Krankenhaus, wo Ärzte um die zwei Promille Alkohol feststellten. Die Polizei wurde eingeschaltet.

Zur Quad-Fahrt schweigt der Hüttenwirt weitestgehend. Er berichtet nur, dass die Frauen "lustig" gewesen seien. Eine seiner Mitarbeiterinnen hätte ihn und die Angeklagte auf dem Quad ins Tal gefahren. Damit widerspricht er den Aussagen der Zeugin. Darüber hinaus erzählt er nur noch, dass er die Idee gehabt habe, bei einem befreundeten Wirt im Tal noch etwas zu trinken. Wie er mit der Angeklagten wieder zur Hütte gekommen sei, verrät er nicht. "Ich sage nichts." Nach Zeugenaussagen soll er allerdings die Angeklagte ans Steuer gelassen haben. Doch das lässt sich zweifelsfrei nicht klären, weswegen sogar die Staatsanwältin für Freispruch plädiert. "In Zukunft sollten sie mit dem Alkohol ein bisschen aufpassen", mahnt Strafrichter Helmut Berger.

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