Süddeutsche Zeitung

Aus dem Amtsgericht:Ausgerastet an der Rastanlage

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Ein Mann wehrt sich bei einer Polizeikontrolle und wird verurteilt

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Mit der Hand hat sich der Angeklagte notiert, was er vor Gericht sagen will. Minutenlang liest er aus einem eng beschriebenen Blatt Papier vor. Der 29-jährige Garten- und Landschaftsbauer muss sich vor dem Amtsgericht Wolfratshausen wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Doch er fühlt sich ungerecht behandelt. "Ich habe noch nie so eine Aggression erlebt", sagt er. Zwei Polizisten hatten den Mann im vergangenen September an der Raststätte Höhenrain kontrollieren wollen, weil er stark nach Marihuana roch. Der Angeklagte wehrte sich, rangelte mit den Polizisten auf dem Boden. Dafür wird er zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt.

An der Tank- und Raststätte Höhenrain hatte der Angeklagte eine Mitfahrgelegenheit auf der Garmischer Autobahn Richtung München gesucht. Gegen 22.20 Uhr hatten zwei Grenzpolizisten den Anhalter kontrolliert. Weil er nach Marihuana roch, wollten sie ihn in den Toilettenräumen weiter untersuchen. Wie der Angeklagte schildert, habe er das nicht gewollt. Dort sei es ihm zu unhygienisch. Er habe nach draußen gehen wollen. Mit aller Kraft habe er sich zur Außentür vorgearbeitet. Währenddessen seien die Polizisten immer brutaler geworden. "Ich flehte sie an, abzulassen."

Von einem "einschneidenden" Erlebnis berichtet die 39-jährige Polizistin. Zwölf Minuten lang seien sie und ihr Kollege mit dem Mann am Boden rumgerobbt. Der Angeklagte habe mit den Beinen um sich getreten und versucht, ihren Kollegen zu beißen. Sie hätten den Mann kaum beruhigen können, bis es ihnen gelungen sei, ihn zu fesseln. "Wir waren echt völlig außer Atem", sagt sie. Den Angeklagten im Freien zu kontrollieren wäre nie infrage gekommen, weil er sich dazu entkleiden müsse.

"Hätten Sie stillgehalten, wäre nichts passiert", erklärt die Staatsanwältin dem Angeklagten. Sie fordert eine Geldstrafe von 3750 Euro. Da bricht es aus dem Mann heraus. "Ich wünsche mir, dass wir alle zusammen leben, in Liebe und nicht in Gewalt", sagt er. Das sei vollkommen richtig, entgegnet Richter Helmut Berger. Doch mit der Gewalt habe der Angeklagte angefangen.

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Quelle:
SZ vom 18.06.2019
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