Aus dem Amtsgericht:Auf der Flucht

Eine Mutter wird verurteilt, weil sie mit ihrer Tochter untertaucht

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Selbst der Strafrichter spricht von einem Drama: Die inzwischen 15-jährige Tochter lebt in einem Heim bei Berchtesgaden, obwohl sie am liebsten zu Hause sein würde. Der an Skoliose erkrankten Jugendlichen fällt es schwer, sich einzugliedern. Oft zieht sie sich allein ihr Zimmer zurück, wie der gerichtlich bestellte Ergänzungspfleger berichtet. Damit ist eingetreten, was ihre heute 57-jährige Mutter vor knapp zwei Jahren verhindern wollte. Damals schon sollte die Tochter ins Heim kommen. Doch Anfang November 2018 flieht die Mutter mit ihrer Tochter, kurz bevor diese abgeholt werden sollte, nach Sachsen. Dort bewegen sich die beiden zwei Monate frei im Ort. Als die Mutter ein Pensionszimmer in Tschechien bestellt, greift die Polizei zu. Bei Chemnitz werden die Mutter und das Mädchen aufgegriffen.

Mit ihrem Helfer aus Sachsen sitzt die Mutter knapp zwei Jahre nach der Flucht auf der Anklagebank des Wolfratshauser Amtsgerichts. Die Frau aus dem Landkreis wird wegen Entziehung Minderjähriger zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt. Ihr 61-jähriger Unterstützer aus Sachsen bekommt wegen Beihilfe eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro, insgesamt 1350 Euro.

Die Flucht war für die angeklagte Mutter eine absolute Verzweiflungstat. "Meine Tochter war psychisch durch den Wind." Die Jugendliche sei schon durch einen vorherigen Heimaufenthalt traumatisiert worden, schildert sie. Das Mädchen habe ihr deutlich gemacht, auch allein zu fliehen. Das habe sie nicht zulassen wollen.

Daher entschied die Mutter, gemeinsam mit ihrer Tochter in Sachsen unterzutauchen. In dem ostdeutschen Bundesland hatte sie einen Verein kontaktiert, der Eltern in derartigen Situationen unterstützt. In die Pläne war der Vater ihrer Tochter eingeweiht und brachte beide mit dem Auto nach Sachsen. Erst durch ein Telefonat auf der Flucht erfuhren sie den genauen Wohnort ihres Unterstützers. In dem Ort bewegten sich Mutter und Tochter zwei Monate vollkommen frei, gingen zum Einkaufen oder in die Kirche. In der Zwischenzeit hatte der Ergänzungspfleger eine Vermisstenanzeige bei der Polizei gestellt. Die Kriminalbeamten überwachten die Telefongespräche der Angeklagten und kamen so auf ihre Spur.

Schon im November 2018 stießen sächsische Polizisten am Zufluchtsort auf Mutter und Tochter. Warum sie beide nicht sofort festnahmen, blieb in der Verhandlung offen. Erst in der Nacht auf den 7. Januar 2019 schlug die Polizei zu. Die Beamten hatten die telefonische Bestellung für eine Pension in Tschechien belauscht. Auf der Autobahn bei Chemnitz nahmen sie das Duo und den Helfer in einem Wagen fest.

Seine Mandantin sei freizusprechen, so deren Verteidiger. Die Frau habe beim europäischen Menschengerichtshof Klage einreichen wollen. Bis zur Entscheidung habe sie in Sachsen bleiben wollen. Schließlich habe sie aufgegeben und nach Bayern zurückkehren wollen, um sich in der Heimat der Situation zu stellen. Ihr Zufluchtsort sei nur wenige hundert Meter von der tschechischen Grenze entfernt. So hätte sie jederzeit zu Fuß ins Nachbarland fliehen können. Bei ihrer Festnahme in Chemnitz habe sie sich Richtung Bayern bewegt.

Dieser Darstellung glaubt Richter Helmut Berger nicht. Die Angeklagte hätte die Pension in Tschechien nicht für eine Woche gebucht, wenn dies nur eine kurzfristige Schnapsidee gewesen wäre. "Sie hat keine Perspektive mehr in Deutschland gesehen."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: