Ascholding: Streit um Biogasanlage:"Keine schlaflosen Nächte"

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Eine Gefahr für Nachbarn oder nicht? Die Biogasanlage nahe des Ascholdinger Kindergartens sorgt weiter für Streit. Jetzt stellt sich das Landratsamt stellt hinter den Betreiber.

Bernhard Lohr

Die Biogasanlage neben dem Kindergarten in Ascholding stellt aus Sicht des Landratsamts und der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Oberbayern keine Gefahr für die Nachbarn dar. Das Landratsamt hält die zuletzt von einem Anwohner erhobene Forderung nach einem Abstand von 800 Metern zu Wohnhäusern für rechtlich nicht nachvollziehbar. Vertreter der Berufsgenossenschaft haben die Anlage vergangene Woche inspiziert und die Gaskonzentration in der Anlage und in der Umgebung gemessen. Nach Auskunft der Behörde gab es dabei keine Auffälligkeiten. Der Betrieb sei geprüft und aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sicher.

Von der Biogasanlage, die 80 Meter vom Kindergarten entfernt liegt, geht laut Landratsamt für Kinder und Nachbarn keine Gefahr aus. (Foto: Manfred Neubauer)

In den vergangenen Tagen herrschte auf verschiedenen Ebenen doch einige Verunsicherung, ob es vertretbar ist, die Biogasanlage des Landwirts Georg Rieger an der Isarstraße zu betreiben. Rund 40 Meter sind es nur bis zum Kindergarten. Und erst kürzlich war es in einem Betrieb in Eichenried im Kreis Erding zu einer Verpuffung gekommen, bei der ein junger Mann schwer verletzt wurde.

Ähnliches, befürchtet der in der Nachbarschaft wohnende einstige Landratskandidat der ÖDP, Josef Maier, könnte auch in Ascholding passieren. Maier verweist auf die Geruchsbelästigung und insbesondere darauf, dass mit unabsehbaren Folgen das tödlich wirkende Güllegas Schwefelwasserstoff austreten könnte.

Maier informierte die Gemeinde, die wandte sich an das Landratsamt und dieses schaltete wiederum die Berufsgenosschaft als Fachbehörde ein. Dabei zeigte sich, dass es bei den Behörden an Erfahrung im Umgang mit der Biogas-Technik fehlt. Dietramszells Bürgermeisterin Leni Gröbmaier (Bürgerliste) sagte, die Gemeinde sei fachlich nicht in der Lage die Gefahrenlage abzuschätzen. Ähnliches verlautete aus dem Landratsamt.

Über Tage hinweg waren mit Verweis auf die Berufsgenossenschaft keine eindeutigen Stellungnahmen zu bekommen. Verwirrung stiftete zudem, als ein von der Gemeinde bestellter Fachberater die Frage aufwarf, ob der Abstand der Biogasanlage zur Wohnbebauung nicht mindestens 800 Meter betragen müsse. Und die Berufsgenossenschaft erklärte am Ende, sie sei nur für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Personen zuständig, die direkt mit der Anlage zu tun hätten.

Sabine Preisinger, Baujuristin im Landratsamt, sagte jetzt nach einer Prüfung des Ascholdinger Falls, die Störfallverordnung "findet in diesem Fall keine Anwendung". Sie beziehe sich auf Großanlagen mit einer Gesamtgasmenge von zehn Tonnen. In Ascholding bewege man sich mit 492 Kilogramm in ganz anderen Dimensionen.

Reinhold Watzele, Leiter der Abteilung Prävention an der Berufsgenossenschaft, sagte, der gefährliche Schwefelwasserstoff spiele in Anlagen der Größe in Ascholding, die zudem mit nachwachsenden Rohstoffen und nicht etwa mit Fleischabfällen betrieben würden, eine "stark nachrangige" Rolle, vergleichbar zum Vorkommen in Güllegruben. Preisinger zur Biogasanlage: "Wir halten sie nicht für so gefährlich, dass man schlaflose Nächte haben muss."

Die Vorschriften sind in Ascholding wohl eingehalten worden. Dennoch steht weiter die Frage im Raum, ob es sinnvoll ist und ratsam, eine solche Einrichtung so nahe an Wohnhäusern und einem Kindergarten zu platzieren. Watzele sagt, der Trend gehe dazu, sie aus Ortschaften herauszuhalten. Bei einer Größe über 500 Kilowatt fordere der Immissionsschutz größere Abstände.

Laut Georg Rieger hat die Ascholdinger Anlage eine Größe von 140 Kilowatt. Bis 150 Kilowatt sprechen Fachkreise von kleinen Anlagen.

© SZ vom 26.10.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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