Wie sich Verbraucher helfen lassen können, wenn sie in Zahlungsschwierigkeiten bei den Energiekosten kommen, hat der Arbeitskreis Armut in einem Flyer zusammengefasst. Darin steht, an wen sich betroffene Menschen wenden können und wie sie schrittweise vorgehen sollten. Um in derartigen Krisensituationen zu unterstützen, haben sich Wohlfahrtsverbände, soziale Träger, Kirchen und das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen im Arbeitskreis Armut vernetzt. Von Januar 2023 an wird der Flyer in vielen Beratungsstellen ausliegen.
Erst einmal sollten sich Verbraucher vergewissern, dass es sich bei der Post vom Energieanbieter um die Betriebskosten- oder die Stromabrechnung handelt. Der zweite Schritt: Nachprüfen, ob die Nachzahlung selbst bezahlt werden kann, notfalls in Raten. Geht dies nicht, sollten sich Verbraucher sofort an die Diakonie Oberland oder die Caritas in Bad Tölz und Geretsried oder die Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt in der Kreisstadt wenden. Genauso können Erwerbsfähige das Jobcenter, Rentner und nicht beschäftigungsfähige Menschen das Sozialamt schriftlich um Hilfe bitten (Musterbriefe unter www.energie-hilfe.org).
Wer sich nur kurz beraten lassen will, kann dies auch telefonisch machen, etwa bei der Diakonie Oberland (Telefon 08041/76127339 oder 08171/31429) oder der Caritas (08041/79316122 oder 08171/983022 oder für Wolfratshausen 0170/6963460).