Amtsgericht Wolfratshausen:Bewährungsstrafe für Wasserwacht-Jugendleiter

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Der Mann wird verurteilt, weil er ein Mädchen beim Tauchunterricht sexuell missbraucht hat.

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Erst nachdem ihm das Gericht eine Bewährungsstrafe zwischen sieben und neun Monaten in Aussicht für ein Geständnis stellte, hat ein Mann Ende 50 den sexuellen Missbrauch einer 13-jährigen Tauchschülerin eingeräumt. Der stellvertretende Jugendleiter einer Wasserwacht-Organisation aus dem Landkreis hatte das Mädchen im April des Vorjahres zum Tauchen an einen der Landkreis-Seen mitgenommen - und in seinem Wohnmobil zweimal an die Brust gefasst. Dafür ist der Mann am vergangenen Dienstag vor dem Wolfratshauser Jugendschutzgericht zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Er soll 1500 Euro Schmerzensgeld an das Mädchen zahlen und hat Kontaktverbot zu ihr und ihrer Familie.

Mit ihrem Verständigungsangebot hatte Richterin Friederike Kirschstein-Freund dem Mädchen ersparen wollen, vor Gericht auszusagen. Nur unter dieser Prämisse sei sie bereit, einen hohen Preis zu zahlen, sagte die Richterin. "Ich verstehe eigentlich überhaupt keinen Spaß bei diesen Delikten", stellte sie klar und deutete an, ohne ein Geständnis womöglich zu einer deutlich höheren Strafe zu kommen. Im Mittelpunkt des Prozesses waren insbesondere die intensiven Handychat-Nachrichten des Angeklagten gestanden. Dort fielen Worte wie "Du Liebe" oder "Ti amo". Dass diese Ausdrucksweise im Kontakt mit einer 13-Jährigen unangemessen sein könnte, hatte der Mann zunächst abgestritten. Für das Mädchen sei er eine Art Kummerkasten gewesen. Sie habe Probleme gehabt und unter Panikattacken gelitten. Weil die 13-Jährige regelrecht an ihm geklebt sei, habe er das Amt des stellvertretenden Jugendleiters schon vor den späteren Vorfällen bei einem Tauchgang abgegeben. "Zum Eigenschutz", wie er sagte.

Der Kontakt mit dem Mädchen blieb aber bestehen. Mit ihr war der Angeklagte im April 2021 beim Tauchen an einem Landkreis-See. Seiner Darstellung nach seien sie dann nach dem Umziehen zusammengesessen, hätten sich über ihre Probleme in der Schule und Mobbing ausgetauscht. Das Mädchen habe fürchterlich zu weinen begonnen - und er sei mit der Situation überfordert gewesen. Dass er Gefühle für die 13-Jährige habe, wollte er am Ende gar nicht mehr abstreiten. Im Nachhinein ärgere er sich furchtbar darüber, das Mädchen an die Brust gefasst zu haben. Das sei einfach passiert. "Es war keine beabsichtigte Sache."

In diesem Sinne folgte Richterin Kirschstein-Freund dem Angeklagten bei der Urteilsbegründung. Sie gehe davon aus, dass sich der Mann habe hinreißen lassen, weil er dem Mädchen habe helfen wollen. Gegen ihn spreche aber, dass er das Vertrauensverhältnis zu der 13-Jährigen ausgenutzt habe, diese durch seine viele Handychat-Nachrichten bedrängt habe. "Sie hätten sich zurücknehmen müssen", so die Richterin. "Sie haben das Mädchen auf eine Art und Weise angefasst, die völlig unangemessen war."

Für seinen Mandanten warb dessen Verteidiger Michael Adams um Verständnis. Für einen knapp 60-jährigen Mann sei es schwer, sich ein Verhalten einzugestehen, das vor Gericht lande. "Es waren durchaus amouröse Gefühle da, die nicht hätten sein dürfen." Der Vorfall hätte nicht passieren dürfen, dazu stehe sein Mandant nun.

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