Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Wolfratshausen:Verurteilt wegen Volksverhetzung

Lesezeit: 1 min

Weil eine Frau NS-verherrlichende Videos postet, erhält sie eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Auf einem Telegram-Kanal hat eine inzwischen 61-jährige Frau aus dem Landkreis im März dieses Jahres mehrere volksverhetzende Propagandavideos veröffentlicht. Darin wurden der völkerrechtswidrige Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine gerechtfertigt und die systematische Judenvernichtung zur NS-Zeit angezweifelt. Zudem waren Hakenkreuze zu sehen. Weil die Frau infolge des Strafbefehls von 140 Tagessätzen vorbestraft gewesen wäre, legte sie Einspruch dagegen ein. Ihr Ziel: Weniger Tagessätze. Die Vorwürfe räumte sie ein.

Das hat ihr geholfen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Wolfratshausen am Montagnachmittag verurteilte Richter Helmut Berger die Frau zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 40 Euro wegen Billigung von Straftaten, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Volksverhetzung in drei Fällen. Die Frau gilt damit nicht als vorbestraft, erst bei mehr als 90 Tagessätzen wäre dies der Fall.

Seine Mandantin bereue die Vorfälle, so der Verteidiger

Zur Verhandlung war die Frau nicht persönlich erschienen. "Die Angeklagte ist geständig und bereut, was vorgefallen ist", erklärte ihr Verteidiger. Seiner Mandantin gehe es darum, die Zahl der Tagessätze sowie deren Höhe von 80 auf 40 Euro zu reduzieren. Sie sei mit 400 000 Euro hoch verschuldet. Die Staatsanwältin dagegen hielt eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu 80 Euro - insgesamt 11 200 Euro - für gerechtfertigt. Zudem sei das sichergestellte Handy der Angeklagten als Tatmittel einzuziehen.

Laut Anklage zeigten die Posts auf dem Telegram-Kanal etwa ein Bild von Wladimir Putin mit Hakenkreuzen und eine Rechtfertigung des Angriffskriegs auf die Ukraine. Zudem wurde der Holocaust angezweifelt, Adolf Hitler war zu sehen sowie Videos, die den Zweiten Weltkrieg positiv darstellten und die systematische Vernichtung der Juden anzweifelten.

Die Angeklagte hatte keine Vorstrafen. Der Richter wertete strafmildernd, dass sie die Vorwürfe gestanden hatte und sah davon ab, das Handy einzuziehen.

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