Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Wolfratshausen:Türsteher malträtiert

Zuerst tranken sie auf dem Starkbierfest auf dem Reutberg zu viel, dann "betonierten" sie dem Türsteher eine: Nun mussten sich zwei Schläger vor Gericht verantworten.

Wolfgang Schäl

Erst schauten sie zu tief in den Bierkrug, dann erwachte die Rauflust: Zwei junge Männer aus dem Landkreis Miesbach rempelten im Frühjahr beim Starkbierfest auf dem Reutberg zwei Türsteher an, und Sekunden später schon flogen die Fäuste. "Hauptaggressor" bei der Bierzeltschlägerei war aus Sicht des Wolfratshauser Amtsgerichts, das jetzt die Vorgänge vom 19. März zu rekonstruieren hatte, der 24-jährige Kanalbauer Andreas Z. (alle Namen geändert) aus Warngau.

Er hatte nach eigener Aussage nicht viel mehr als eine Maß getrunken, weil ihm das Bier nicht geschmeckt habe, während sein Bekannter Andreas K. deren drei konsumiert hatte, bevor beim Verlassen des Biertempels die Stimmung eskalierte.

"Mir is's nimmer guat ganga, ich war b'soffen, oder so", sagte der 26-jährige K., der einen der beiden Angestellten eines Sicherheitsdienstes nach eigener Aussage nur geschubst haben wollte und ebenso wie sein Trinkkumpan auf der Anklagebank saß, als könne er kein Wässerchen trüben. Er selbst habe jedenfalls niemanden geschlagen und auch nicht gesehen, dass da irgendwer mit den Fäusten traktiert wurde. Er könne sich nur an ein Handgemenge erinnern, sagte der aus Valley stammende Monteur.

Amtsrichter Helmut Berger machte denn auch ziemlich schnell seinen Gefährten Andreas Z. als den eigentlichen Übeltäter aus. Der räumte ein, dass er dem Wachmann "eine betoniert" habe, wobei er die Betonung auf "eine" legte. Mehr sei da nicht gewesen. Er habe den Mann eigentlich auch gar nicht schlagen wollen, versicherte Z., was den Richter zu der Frage veranlasste, ob seine Faust denn "von Geisterhand" geführt worden sei.

Jedenfalls habe sich das Ganze wieder schnell beruhigt, versicherten beide, was wiederum im Widerspruch zur Aussage der beiden Sicherheitsleute stand, die übereinstimmend von mindestens vier bis fünf Schlägen berichteten. Dies legt auch das ärztliche Attest nahe: Bei der Untersuchung stellte sich heraus, dass die Opfer diverse Blutergüsse, Prellungen und eine Gehirnerschütterung erlitten hatten.

Auf den Vorschlag des Rechtsanwalts, das Verfahren einzustellen, mochte sich Berger vor diesem Hintergrund nicht einlassen, zumal Z. bereits einschlägig strafrechtlich vorbelastet war und zugab, dass er unter Alkoholeinfluss sehr leicht reizbar sei. Das Gericht veruteilte Z. zu einem halben Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung, verbunden mit strengen Auflagen: Er wird einem Bewährungshelfer unterstellt und muss einen Antiaggressionskurs absolvieren. Einen Therapieplan habe er unverzüglich vorzulegen, verlangte Berger.

Andreas K. kam mit einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen davon. Zugute gehalten wurde den Angeklagten, dass sie sich bei den malträtierten Türstehern während der Verhandlung entschuldigt und nach der Tat nicht versucht hatten, sich den polizeilichen Ermittlungen durch Flucht zu entziehen. Beide versprachen am Ende, sie würden sich, was den Alkohol betrifft, "zammreißen".

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Quelle:
SZ vom 21.10.2011
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