Amtsgericht Wolfratshausen:Schläger attackieren Kneipengast

Wie in einem schlechten Wild-West-Film: Ein 22-Jähriger fuchtelt mit einer echt aussehenden Pistole in einer Kneipe herum, während sein Freund einen Gast zusammenschlägt. Der Polizei ist der Angeklagte nicht unbekannt.

Benjamin Engel

Wie in einem schlechten Wildwest-Film mögen sich die Gäste einer Wolfratshauser Kneipe am 11. Juni diesen Jahres gefühlt haben. Der Angeklagte, ein 22-jähriger Wolfratshauser, fuchtelte dort mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschusspistole wahllos im Gastraum umher. "Ich wollte meinem Freund den Rücken freihalten", erklärte er am Montag vor dem Wolfratshauser Amtsgericht.

Amtsgericht Wolfratshausen: "Ich wollte meinem Freund den Rücken freihalten." Aus diesem Grund zog ein 22-Jähriger in einer Kneipe eine täuschend echt aussehenden Schreckschusspistole, während sein Freund einen Gast verprügelte.

"Ich wollte meinem Freund den Rücken freihalten." Aus diesem Grund zog ein 22-Jähriger in einer Kneipe eine täuschend echt aussehenden Schreckschusspistole, während sein Freund einen Gast verprügelte.

(Foto: dpa)

Der Grund: Er und sein Freund, beide bereits polizeibekannt, hatten sich durch die Äußerung eines Gastes beleidigt gefühlt. Der Freund des Angeklagten hatte den Mann daraufhin mit der Faust zu Boden geschlagen, mit Füßen auf sein Opfer weiter eingetreten und ihm Nierenprellungen und Hautabschürfungen im Gesicht zugefügt. Vor dem Amtsgericht wurde der 22-jährige Wolfratshauser nun wegen gemeinsam begangener gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und unerlaubten Besitzes und Führens einer Schusswaffe zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Gegen 1.45 Uhr hatte zunächst ein Wort das andere ergeben. Er habe den Wirt beim Bestellen des ersten Getränkes gefragt, ob er auch mit EC-Karte bezahlen könne, erzählte der Angeklagte an Richter Helmut Berger gewandt. Der Wirt habe verneint. Daraufhin habe sie ein Gast mit den Worten "Ihr habt doch eh kein Geld zum Bezahlen" "angemacht". Nach der Schlägerei verließen die beiden Freunde das Lokal, wurden aber bald im Stadtteil Waldram von der Polizei festgenommen.

"Letztlich haben sie sich dabei sehr kooperativ verhalten", betonte der zuständige Sachbearbeiter der Polizei. Bei der Festnahme wurden auch die Schreckschusspistole, für die der Angeklagte keinen Waffenschein besitzt, sowie ein Springmesser in einer Jackentasche sichergestellt. Zur Tatzeit war der Angeklagte mit knapp einem Promille leicht angetrunken.

Vor Gericht zeigte sich der Wolfratshauser einsichtig und legte ein Geständnis ab. "Es stimmt alles so, das bestreite ich nicht." Dass der Wolfratshauser alle Vorwürfe bestätigt hatte, bewertete Staatsanwältin Uta Winterstein positiv. Gleichzeitig kritisierte sie sein Verhalten jedoch stark. "Das war ein Verhältnis zu körperlichen Misshandlungen, wie man es selten sieht."

Man müsse sich nur die Szenerie vorstellen, in der jemand mit einer Schreckschusspistole in einem Raum stehe, nur damit sein Freund in aller Ruhe zuschlagen könne. Darüber spreche der Angeklagte mit großer Selbstverständlichkeit. Zudem gehen bereits neun Vorstrafen, unter anderem wegen Diebstahl, auf sein Konto.

Der Angeklagte verbüßte außerdem bereits eine einjährige Jugendstrafe. Trotzdem plädierte die Staatsanwältin die von ihr geforderte Freiheitsstrafe noch einmal zur Bewährung auszusetzen. Denn der Wolfratshauser habe eine günstige Sozialprognose, weil er als Verpacker derzeit eine feste Stelle habe und in einer festen Beziehung lebe. Dem schloss sich auch Rechtsanwältin Charlotta Hagemayer an.

"Sie hätten ihren Freund wegziehen und einfach gehen sollen", redete Richter Berger dem in Augsburg lebenden Verpacker ins Gewissen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zusätzlich muss der Wolfratshauser 1000 Euro an die Opferorganisation "Weißer Ring" zahlen und bekommt einen Bewährungshelfer.

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