Amtsgericht Wolfratshausen:Scharfe Waffen auf Flohmarkt gekauft

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Ein Militaria-Sammler wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Sieben Polizisten hatten sich im vergangenen März um 6 Uhr früh vor dem Haus der Frau des Angeklagten im Landkreis Erding postiert. Sie klingelten, weil sie nach Waffen suchten, die der 73-jährige Rentner illegal von einem Flohmarkthändler erworben hatte. Dem Verkäufer war die Polizei auf die Spur gekommen.

Etwas mehr als fünf Monate später sitzt der Angeklagte aus dem Landkreis aufgeregt im Sitzungssaal des Wolfratshauser Amtsgerichts. "Es tut mir leid, dass ich so blauäugig war", sagt der Mann zum Strafrichter. Er lebt getrennt von seiner Frau, sammelt militärhistorische Waffen und war früher als Böllerschütze im Verein aktiv. Auf dem Flohmarkt hatte der Fliesenleger unter der Hand eine halbautomatische Pistole und eine Büchse samt Munition gekauft. Keines der beiden Exemplare war jedoch auf der Waffenbesitzkarte vermerkt, die der Angeklagte hat.

Daher wurde der Mann wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes von Munition und Schusswaffen verurteilt. Zudem hatten Polizisten bei einer Durchsuchung knapp 140 Gramm Schwarzpulver gefunden, wofür der Angeklagte ebenfalls keine Genehmigung hatte. Er bekam eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten und soll 500 Euro an den Verein für rechtsmedizinische Forschung zahlen.

Unter dem Dachgeschoss im Haus seiner Frau nutzt der Angeklagte nur noch ein Zimmer. Das hatten die Polizisten bei der Durchsuchung im März aufgebrochen. Im Raum stießen sie auf ein Sammelsurium an Waffen und Munition. "Da waren eine Menge Militaria-Sachen im Raum", sagt ein Mitarbeiter des Landeskriminalamts. Über dem Bett hing ein Gewehr. Im Nachtkästchen hatte der Angeklagte zwei Packungen Munition. In einem Waffenfutteral unter dem Bett fanden die Polizisten ein Gewehr mit Zielfernrohr. Daneben stand eine funktionsuntüchtige Panzergranate - "ein Abschiedsgeschenk von der Bundeswehr" laut dem Angeklagten. Schließlich standen neben dem Kleiderschrank noch ein Abschussgerät für Böller und mit Schwarzpulver gefüllte Filmdosen. Die Erlaubnis des Angeklagten, mit explosionsgefährlichen Stoffen umzugehen, war jedoch seit 2015 abgelaufen.

Am Wohnsitz des Angeklagten im Landkreis entdeckten Polizisten zudem noch eine Pistole der Nazi-Geheimpolizei Gestapo in einer aufwendig verarbeiteten Holzschatulle. Für 400 Euro habe er die Waffe samt Munition auf dem Flohmarkt gekauft, sagte der Angeklagte. "Das war ein Fehler." Er verwies auf seine Waffenbesitzkarte. Doch das ließ Richter Helmut Berger nicht gelten. Der Angeklagte hätte den Kauf den Behörden melden und in seiner waffenrechtlichen Erlaubnis vermerken lassen müssen. Sonst sei der Besitz nicht erlaubt - ebenso wie bei dem Gewehr.

Unter dem Strafmaß der Staatsanwaltschaft - zehn Monate auf Bewährung plus 1400 Euro Geldauflage - blieb Richter Berger. "Das Gericht geht nicht davon aus, dass Sie aktiv herumgeballert haben, sondern die Waffen nur als Sammelobjekt hatten", sagte er. Vom Richter wollte der Angeklagte nur eines wissen. Er fragte, ob er wenigstens die Pistolen-Schatulle wiederbekommen könne. Das Stück sei einfach so wunderschön verarbeitet. "Die können Sie haben", entgegnete der Richter.

© SZ vom 29.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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