Amtsgericht Wolfratshausen:Partynacht mit Folgen

24-Jähriger fährt berauscht Auto - jetzt muss er ins Gefängnis

Von Arnold Zimprich, Wolfratshausen

Es sollte eine ausgelassene Feier werden - und endete Anfang Januar 2019 mit einem schweren Verkehrsunfall und einem Toten: Richter Helmut Berger vom Wolfratshauser Amtsgericht verurteilte am Dienstag deshalb einen 24-jährigen Konstruktionsmechaniker zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Den Weg von Schaftlach zu einen Rosenheimer Club legte der Angeklagte mit dem damals 19-jährigen Verstorbenen und einer 27-jährigen Friseurin mit dem Zug zurück. Im Club, den sie um 23 Uhr betreten, werden Bier und Schnaps getrunken. Die beiden jungen Männer rauchen drei Joints und teilen sich eine Tablette Ecstasy. "Ihr habt's da Übung", folgerte Berger. Der Angeklagte entgegnete darauf, "wenig Wirkung gespürt" zu haben. "Wir haben gelegentlich zusammen gekifft", gab der 24-jährige aber zu.

Von Rosenheim nimmt das Trio am folgenden Morgen den ersten Zug zurück nach Schaftlach. Dort schlafen sie drei Stunden, um danach mit einem VW Polo gemeinsam nach Reichersbeuern aufzubrechen. "Ich habe mich fit gefühlt", sagte der Angeklagte vor Gericht.

Auf der B 472 herrschen an diesem Wintertag schwierige Bedingungen, die Fahrbahn ist schneebedeckt. In einer Rechtskurve verliert der Fahrer die Kontrolle über den Kleinwagen, schleudert auf die Gegenfahrbahn und kracht dort in einen entgegenkommenden Mitsubishi. Der Beifahrer des Polos stirbt noch am Unfalltag, die hinter ihm sitzende 27-Jährige kommt halbwegs glimpflich davon. Sie trägt nur mehrere Brüche davon.

Rechtsmedizinerin Gisela Skopp erläuterte nur vor Gericht, dass nach den eingenommenen Rauschmitteln "drei Stunden Schlaf nicht sehr erholsam" gewesen wären. "Die Straßenverhältnisse hätten Konzentration verlangt." Skopp attestierte dem Angeklagten "erhebliche Einschränkungen des Einflussvermögens". Sie hob dabei die besondere Einschränkung der räumlichen Wahrnehmung hervor.

Richter Berger hielt dem Angeklagten zu Gute, dass er bereits im April freiwillig seinen Führerschein abgegeben hat, seit Juni diesen Jahres an einem Abstinenzprogramm teilnimmt und guten Kontakt zu den Eltern des Verstorbenen hält. Er habe zudem ein ausgezeichnetes Arbeitszeugnis vorzuweisen und eine positive Sozialprognose.

Der Angeklagte wird trotzdem zu 15 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Berger bleibt damit unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 20 Monaten. "Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand", sagt der Richter abschließend in seinem Urteil. "Auch wenn Sie mich heute verdammen!"

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