Strafjustiz:Geldstrafe wegen Erpressung des Gerichts

Strafjustiz: Die Angeklagte hat in der Reichsbürger-Szene kursierende Musterschreiben an das Amtsgericht geschickt.

Die Angeklagte hat in der Reichsbürger-Szene kursierende Musterschreiben an das Amtsgericht geschickt.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Eine junge Frau zieht die Legitimität der Justiz in Zweifel und beruft sich auf Nichtwissen: "Ich schäme mich total dafür".

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Die junge Frau hätte 43,50 Euro für zu schnelles Autofahren sowie knapp 230 Euro an ein Mobilfunkunternehmen zahlen sollen. Stattdessen forderte die heute 31-jährige Heilerziehungspflegerin im Dezember 2021 den Zweckverband Kommunale Dienste Oberland sowie das Amtsgericht Wolfratshausen schriftlich auf, ihre amtliche Legitimation nachzuweisen. Geschehe dies nicht, mache sie ein Pfandrecht von 700.000 Euro geltend, das sie in einem Schuldnerverzeichnis eintragen lasse. Weil die Frau aus dem Landkreis gegen den folgenden Strafbefehl wegen versuchter Erpressung Einspruch einlegte, musste sie sich vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Die Angeklagte wurde schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 40 Euro, insgesamt also 3600 Euro verurteilt.

Derartige, wie von der Angeklagten verwendete Schreiben kursieren unter Reichsbürgern oder Corona-Leugnern und -kritikern. In ihrem Fall stand darin, dass die Verantwortlichen im Zweckverband sowie Amtsgericht in notariell beglaubigter Form nachweisen sollten, wer, wofür und wodurch diesen Rechte zur Vornahme hoheitlicher Maßnahmen gegeben habe. Vor Gericht erklärte die 31-jährige Angeklagte, darauf über das Netzwerk Telegram gestoßen zu sein. Erst im Nachhinein sei ihr die dahinter stehende, den Staat delegitimierende Ideologie klar geworden. Damit habe sie nichts zu tun. "Ich schäme mich total dafür", sagte sie. Während der Pandemie habe sie Telegram viel genutzt, um sich zu informieren. "Ich schaue keine Fernsehnachrichten, lese keine Zeitung." In Rechtssachen sei sie unerfahren.

Über das Netzwerk sei sie auf die Internetseite des Rechtsanwalts Reiner Füllmich - er ist in der Corona-Kritiker-Szene stark vernetzt und in der Partei Die Basis engagiert - gestoßen, so die Heilerziehungspflegerin. Dort sei ein Video verlinkt worden, das erklärt habe, wie man mit gerichtlichen Einsprüchen umgehe. Demnach seien das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, die Zivilprozess- und die Strafprozessordnung nicht mehr gültig. Das habe sie abgetippt. "Da stand nicht darauf, dass dies Erpressung ist." Der Zivilprozess gegen das Mobilfunkunternehmen vor dem Amtsgericht Wolfratshausen habe ihr sehr am Herzen gelegen. Ihr sei ein Vertrag untergeschoben worden, weswegen sie gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss von knapp 230 Euro vorgegangen sei.

Über das Verhalten der Angeklagten zeigte sich Richter Helmut Berger verwundert. "Ist Ihnen das nicht komisch vorgekommen", fragte er. Das Video habe er sich teilweise, aber nicht bis zum Schluss angesehen. Schon davon sei ihm leicht übel und schwindelig geworden. Das Schreiben der Angeklagten lasse sich nicht als bloße Phantasterei abtun. "Das ist keine Bagatellstraftat, ganz sicher nicht", so Berger. Auf dessen Rat, den Einspruch gegen den Strafbefehl nur auf die Rechtsfolgen zu beschränken, ging die Angeklagte ein.

Mit seinem Urteil folgte der Richter dem vom Staatsanwalt geforderten Strafmaß. "Das ist nicht so lustig, wie es sich anhört", mahnte der Staatsanwalt. In den Vereinigten Staaten könne man tatsächlich Personen in Schuldverzeichnisse eintragen lassen. Wer einreise, könne sich mit einem Haftbefehl konfrontiert sehen. Der Rechtsanwalt der Angeklagten, Jost Hartmann-Hilter, hielt dagegen auch weit weniger als 90 Tagessätze für tat- und schuldangemessen. Aus seiner Sicht könne man in Behörden und Gerichten auf Leute treffen, die über so danebenliegende Argumente schmunzeln könnten.

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