Amtsgericht Wolfratshausen:"Ich bringe dich um"

Ein Trio zettelt eine Prügelei an, weil die Freundin des einen "angemacht" worden sein soll - und wird wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen/Bad Tölz

Ein junger Mann soll die damalige Freundin eines der drei Angeklagten im Tölzer Rosengarten angemacht haben. Genaueres weiß eindreiviertel Jahre später keiner mehr. Und trotzdem reichte ihnen das, um loszuschlagen - mit Faustschlägen ins Gesicht und Fußtritten, als der Mann am Boden lag. Dessen Freund, der dazwischen ging, brach sich nach einem Kopfstoß das Nasenbein. So gewaltsam endete der Abend des 3. Juli 2020 in einem Tölzer Park. Vor dem Wolfratshauser Jugendschöffengericht ist das Trio - zwei waren zur Tatzeit noch minderjährig - dafür am Dienstag verurteilt worden. Dass die Anklagevorwürfe stimmen, räumten alle aber erst nach einem Rechtsgespräch ein.

Der damals 17-jährige Ben P. (Name geändert), dessen Freundin angemacht worden sein soll, stammt aus schwierigen Familienverhältnissen. Laut dem Jugendgerichtshelfer soll die Trennung der Eltern konfliktreich gewesen sein. Das Verhältnis zur Mutter stand wohl auch danach nicht zum Besten. Sie beantragte, ihren Sohn Anfang 2019 in der geschlossenen Psychiatrie unterzubringen. Mehrfach stand Ben P. bereits vor Gericht. Nun setzte die Jugendstrafrichterin Friederike Kirschstein-Freund die Entscheidung über eine Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung zur Bewährung aus. Zwei Jahre darf er sich nichts zuschulden kommen lassen. "Wenn Sie diese Chance nicht nutzen, dann haben Sie ein Problem", mahnte sie. "Jetzt hier diese Ausfahrt zu nehmen, bedeutet am Ende Gefängnis."

Im Tölzer Rosengarten hatten die Angeklagten schon reichlich Alkohol getrunken, als die Freundin von Ben P. zu einer weiteren Gruppe junger Leute ging, die auch dort war. "Jeder hatte einen Pegel drauf", schilderte der 17-Jährige vor Gericht. Als seine damalige Freundin zurückkam, habe sie ihm berichtet, angemacht worden zu sein. Daher seien er und seine beiden Freunde zu der Gruppe gegangen, um das zu klären. "In mir ist etwas geplatzt", beschrieb Ben P. seine Reaktion. Er nahm seinen Kontrahenten in den Schwitzkasten. Er soll ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen und auf ihn weiter eingetreten haben, als dieser am Boden lag.

Sein gleichaltriger Freund soll mitgemacht und zugeschlagen haben - mit den Worten "Ich bringe dich um". Der Auszubildende verpasste einem weiteren jungen Mann, der schlichten wollte, sogar noch einen Kopfstoß. Die Folge: Eine Krankenhausbehandlung wegen Nasenbeinfraktur und Jochbeinprellung. "Das war der erheblichste Tatbeitrag", so die Vorsitzende Richterin des Jugendschöffengerichts. Sie verurteilte den Auszubildenden wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung, 600 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Der dritte der Angeklagten soll daneben gestanden haben, als seine Freunde zuschlugen, ihr Handeln gebilligt haben. Er wurde wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung zu 32 Stunden Sozialdienst verurteilt.

Damit sie ihren Alkoholkonsum und daraus resultierende Folgen überdenken, sollen alle drei Angeklagten entsprechende Präventionsangebote besuchen. Sie hoffe, so die Vorsitzende Richterin, Ben P. nicht mehr vor Gericht zu sehen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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