Amtsgericht:Geldstrafe nach Hundebiss

Der Halter wird verurteilt, weil sein Tier ein Kleinkind schwer verletzt

Von Benjamin Engel

Hätte das städtische Ordnungsamt konsequenter agiert, wäre es womöglich so weit nicht gekommen: Ein inzwischen eingeschläferter Kampfhund hatte im vergangenen Juli ein vierjähriges Kind in einem Innenhof einer Geretsrieder Wohnanlage ins Gesicht gebissen und schwer verletzt. Dafür ist jetzt der 29-jährige Tierhalter in einem Prozess vor dem Wolfratshauser Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Der Mann muss eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 30 Euro zahlen, also insgesamt 3600 Euro.

Mit seinem Tier hielt sich der Hundehalter am 17. Juli 2020 gegen 21 Uhr in dem Innenhof auf, in dem auch Kinder spielten. Dann soll eine Wasserflasche zu Boden gefallen und zerbrochen sein. Als der Vater des Buben die Scherben aufhob, biss der Hund zu. Laut Zeugen soll sich das angeleinte Tier losgerissen haben, das Kind sei auf den Hund zugelaufen, sagte der Halter. Die Polizei machte den geflüchteten Angeklagten in seiner Wohnung ausfindig.

Der Hund war laut Gutachter ein American Staffordshire Terrier. Die Rasse fällt in die Kategorie I der Kampfhunde. "Eine Haltung wird in Geretsried vom Ordnungsamt nicht genehmigt", heißt es in den kommunalen Informationen für Hundebesitzer. Auffällig geworden sein soll das Tier schon drei Monate vor der Attacke auf das Kind, als es mit einem anderen Hund aneinandergeriet. Damals soll die Polizei das städtische Ordnungsamt informiert haben, dass es sich womöglich um einen Kampfhund handle. Die Behörde aber habe nicht reagiert. Laut dem Verteidiger des Angeklagten wusste sein Mandant nicht, wie gefährlich der Hund war, den er als Bulldoggenmischung gekauft habe. "Es kamen viele unglückliche Umstände zusammen", bilanziert der Rechtsanwalt.

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