Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Wolfratshausen:Freispruch für Gartenbauunternehmer

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Wer Bauschutt auf einem Grundstück lagert oder verarbeitet, braucht eine Genehmigung, wenn bestimmte Mengen überschritten werden. Die Ausnahme: Das Material stammt direkt von ein und demselben Grundstück. Darauf hat sich ein Gartenbauunternehmer aus dem Landkreis erfolgreich berufen. Am Wolfratshauser Amtsgericht ist der 59-Jährige vom Vorwurf des unerlaubten Betreibens von Anlagen freigesprochen worden. Der Angeklagte hatte behauptet, dass er eine Zufahrt auf dem Lagerplatz in einem Gewerbegebiet verlegen wollte. Deshalb habe er Mitarbeiter beauftragt, dort eine Baugrube auszuheben und das gelagerte Material wenige Monate später zur Entsorgung sortieren lassen. Diese Schilderungen ließen sich vor Gericht nicht widerlegen.

Ein Anwohner hatte im Frühjahr 2019 die Kontrolleure des Tölzer Landratsamts alarmiert, weil die Arbeiten so laut waren. "Das war, wie wenn jemand eine Schaufel Kies in eine Waschmaschine schmeißt und die ganze Zeit anlässt", berichtete er.

Am Lagerplatz traf der für Abfallrecht zuständige Sachbearbeiter im Landratsamt auf einen Mitarbeiter des Angeklagten. Der 42-jährige Maschinist kippte Bauschutt mit einem Radlader in die Sortieranlage. So trennte er das mit Wurzel-, Ziegel-, Plastik- und Eisenresten vermischte Material in seine Bestandteile. Vor Gericht erklärte der Mitarbeiter des Landratsamts: "Ich kann nicht ausschließen, dass das Material von dem Grundstück stammt."

Die Arbeiten seien notwendig gewesen, weil eine Zufahrtsstraße auf dem Lagerplatz verlegt werden sollte. So stellte es der Angeklagte dar. Demnach ließ er zuerst den Boden ausheben, damit Lastwagen leichter einfahren konnten. Um das aufgehäufte Material zu entsorgen, sollte es sortiert werden. "Und dann ist die Kontrolle gekommen", sagte der Angeklagte. Die aussortierten Plastik-, Schrott- oder Papierreste seien in Containern auf dem Firmengelände entsorgt worden. Diese Schilderungen deckten sich mit den Aussagen von Unternehmensmitarbeitern.

Der Strafrichter folgte dem Antrag der Staatsanwältin, den Angeklagten freizusprechen. Nach der Bundesimmissionsschutzverordnung brauche es keine Genehmigung für die Arbeiten, wenn die Abfälle direkt vom Grundstück stammten. Das sei nicht zu widerlegen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4795399
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 13.02.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.