Amtsgericht Wolfratshausen:Freispruch für AfD-Kreisrat

Bei der Verhandlung um eine mögliche Körperverletzung verstricken sich die Zeugen in Widersprüche

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Weil sein Sohn gezündelt und Möbel beschädigt haben soll, ist der AfD-Kreisrat Timo Klitzsch in den Fokus der Justiz geraten. Am 6. August vergangenen Jahres hatte eine Streifenbesatzung der Polizei an der Haustür des 50-jährigen Wolfratshausers geklingelt. Gegen 11.15 Uhr öffneten Klitzsch und sein Sohn und blieben im Türrahmen stehen. Dann wollen die Beamten gesehen haben, wie der Arzt seinem Kind mit der flachen Hand auf den Hinterkopf geschlagen hat. Doch diesen Hergang bestreitet Klitzsch. Er habe seinen gebückt stehenden Sohn nur etwas aufrichten wollen, so seine Angaben. Und weil sich selbst die Zeugen bei ihrer Schilderung nicht ganz einig waren, sprach Amtsrichter Helmut Berger den Mann bei der Urteilsverkündung am Montag frei. "Wir haben drei Versionen. Welcher soll ich glauben? Ich weiß es nicht", sagte er.

Die Polizisten hatten eine Sachbeschädigung aufklären wollen. Der Sohn des Angeklagten soll brennende Papierstückchen auf die Straße geworfen und damit Lounge-Möbel im Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses beschädigt haben. Nach dem Rüffel "Du mit deiner Zündelei" soll der Angeklagte seinem Sohn auf den Hinterkopf geschlagen haben. "Ich war aufgrund der Handlungsweise völlig perplex", sagte der Polizist vor Gericht. "So etwas geht für meine Begriffe gar nicht." Der Angeklagte habe für den Schlag die linke Hand benutzt, sagte der Polizeibeamte. Doch schon darüber waren sich die beiden Einsatzkräfte uneins. Seine Kollegin hatte in der Anzeige noch von einem Schlag mit der linken Hand gesprochen, schilderte vor Gericht aber einen Schlag mit der rechten - was laut dem Verteidiger allerdings physikalisch schwierig sei, wenn der Sohn vor dem Angeklagten gestanden habe und am linken Hinterkopf getroffen worden sein soll.

"Mit ihrer Berichtigung hat sie nicht den besten Eindruck hinterlassen", stellte der Richter daher fest. Die Polizistin habe sogar berichtet, dass sie und ihr Kollege sich über den Schlag mit der linken Hand einig seien. Jetzt schildere sie es anders. "Letztlich kann ich es nicht aufklären", sagte Richter Berger. Für die Staatsanwältin erschloss sich dagegen nicht, warum sich die Polizisten den Vorgang hätten ausdenken sollen. Die beiden Beamten seien aus ihrer Sicht glaubhaft, die Vorwürfe aus dem Strafbefehl hätten sich bestätigt. Die Staatsanwältin plädierte deshalb dafür, den Angeklagten wegen versuchter Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 5200 Euro zu verurteilen. Dessen Verteidiger hielt es für merkwürdig, dass sich sein Mandant vor Polizisten so benommen haben soll. Zu seinen Söhnen habe dieser ein sehr gutes Verhältnis. Aufgrund der vielen Ungereimtheiten müsse er freigesprochen werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: