Amtsgericht Wolfratshausen:"Ein ziemliches Tohuwabohu"

Streit um Miete landet vor dem Amtsgericht

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Turbulent müssen die Streitereien einer 26 Jahre alten Frau und ihres vier Jahre jüngeren Lebensgefährten gewesen sein: An drei Tagen im Januar 2018 sollen sie in der gemeinsamen Wohnung aneinandergeraten sein. Die Frau soll ihren Partner im Streit um die Miete mit einer Glasscherbe geschnitten, gebissen, gekratzt und bedroht haben. Wann was passiert war, konnte aber keiner im Prozess vor dem Wolfratshauser Amtsgericht präzise schildern. "Das ist ein ziemliches Tohuwabohu", kommentierte Richter Helmut Berger die widersprüchlichen Aussagen. Er stellte das Verfahren ein. Bis Ende Januar 2020 soll die Angeklagte 400 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.

Weil der Freund seinen Anteil für die Miete nicht zahlte, hatten sich beide gestritten. Wie die Angeklagte sagte, hätten sie sich als Paar bereits getrennt, aber noch zusammengewohnt. Aus ihrer Sicht habe sie sich nur gewehrt, weil ihr Freund sie geschlagen habe. "Ich habe ihn nicht mit einer Glasscherbe geschnitten." Der Mann habe sie ihm Bad zu Boden gedrückt und ihren Kopf auf den Fliesen geschlagen. Daher habe sie ihn gekratzt und geschnitten. Ein anderes Mal habe sie nach einem Streit mit dem Aschenbecher die Glasscheibe am Schrank eingeschlagen. Gewalttätig sei sie an diesem Tag nicht geworden.

Schließlich hatte der Mann die Wohnung verlassen und war mit Polizeibeamten zurückgekehrt. Laut deren Bericht verhielt sich die Angeklagte sehr aggressiv. Erst nachdem eine zweite Streifenbesatzung eingetroffen war, verließ sie die Wohnung. Noch in der Polizeiinspektion hatte der Freund ausgesagt, dass ihn die Angeklagte zweimal mit einer Glasscherbe geschnitten habe. In der Verhandlung sprach er jedoch nur noch von einem Angriff. Die Angeklagte habe das Stück Glas aus der kaputten Schranktür genommen, schilderte der Metallbauer. An ihre Drohung, ihn umzubringen, erinnerte er sich im Prozess auf einmal nicht mehr.

Übereinstimmend schilderten beide, dass die Angeklagte die Jacke des Mannes kaputt gemacht hatte. "Bis auf die Jacke sehe ich kein Potenzial für eine Verurteilung", konstatierte Richter Berger - und stellte den Prozess schließlich ein.

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