Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Wolfratshausen:Betrugsmasche als Broker

Lesezeit: 1 min

Ein Spielsüchtiger gibt vor, Geld gewinnbringend anzulegen

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Wie er soweit hatte gehen können, sich als erfahrener Broker auszugeben, um an Geld zu kommen, versteht der junge Mann aus dem Landkreis kaum mehr. Jahrelang war der Lagerlogistiker online-spielsüchtig. Bis zum Sommer 2018 hatte er um die 30 000 bis 40 000 Euro Schulden angehäuft. Mal war er berufstätig, mal arbeitslos. "Das war eine Phase, in der alles drunter und drüber ging", sagte er am Montag vor dem Wolfratshauser Amtsgericht. Um drohende Pfändungen abzuwenden, luchste er mit seiner Betrugsmasche einem Mann 3000 Euro ab.

Das schilderte der inzwischen junge Familienvater offen. Wegen seiner Spielsucht ist er in Therapie und wurde auch deshalb zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt und soll 1000 Euro an die Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe zahlen.

Wie eine wundersame Geldvermehrungsmethode klang, was der Angeklagte im Sommer 2018 anzubieten hatte. Einem Mann, den er in einem Internet-Chatportal kennengelernt hatte, versprach er, aus 3000 Euro bis zum Jahresende 10 000 Euro zu erwirtschaften. Denn er sei ein erfahrener Broker, betreue 15 Kunden und habe im Vorjahr 80 000 Euro erzielt. Und damit nicht genug: Da er immer nur mit einem Mindestbetrag von 5000 Euro investiere, werde er zu den 3000 Euro des Mannes noch 2000 Euro eigenes Geld zuschießen. Und dieser ging tatsächlich darauf ein, überwies am 25. Juli 2018 den Betrag auf das Konto des Angeklagten. Den Mann dazu zu überreden, das funktionierte offenbar einfach. "Das ging relativ schnell", berichtete der Lagerlogistiker vor Gericht.

Wesentlich schwerer ist es ihm gefallen, seine Glücksspielsucht zu kontrollieren. Die brachte ihn wiederholt in die Schuldenfalle, aus der er sich nur durch Täuschung zu befreien meinte. 2014 wurde der Angeklagte wegen elfmaligen Computerbetrugs sowie 2018 wegen Betrugs verurteilt.

Das hätte den Angeklagten diesmal womöglich ins Gefängnis gebracht. Die jüngste Straftat hatte der Mann in seiner Bewährungszeit begangen, auch wenn wohl unbewusst. "Für einen Bewährungsversager gibt es eigentlich keine Bewährung mehr", mahnte die Staatsanwältin. Doch die Spielsucht sei eine Erkrankung, der Angeklagte lasse sich seit Januar therapieren und sei verheiratet. Die von ihr geforderte Strafe von einem Jahr und drei Monaten lasse sich zur Bewährung aussetzen. Inzwischen hat der Angeklagte 200 Euro an den Geschädigten überwiesen und seine Schulden nach seinen Worten stark reduziert. Seit drei Monaten spiele er kein Glücksspiel mehr.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5314668
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 08.06.2021
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.