Amtsgericht:Gefährliche Schüsse

Leichtsinniger 22-Jähriger verurteilt, weil er Frau im Gesicht trifft

Von Benjamin Engel

Ob es aus Langeweile oder Jux und Tollerei geschah, wusste Richter Helmut Berger nicht zu sagen. Jedenfalls hatte der 22-jährige Angeklagte großes Glück: Er schoss an einem Samstagvormittag Anfang November 2013 vom Balkon seiner Tölzer Wohnung aus mit dem Luftgewehr auf einen Apfelbaum. Dabei traf er eine 64-jährige Rentnerin, die auf dem Fuß- und Radweg hinter dem Baum vorbeiging. Das Projektil verletzte sie am rechten Jochbein. Nur wenige Zentimeter fehlten und sie hätte höchstwahrscheinlich ein Auge verloren. Der Angeklagte musste sich am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Wolfratshauser Amtsgericht verantworten.

Der Schreiner gab den Vorfall sofort zu. Das Luftgewehr mit Zielfernrohr hatte er sich im Internet gekauft. Er habe von seinem Balkon im ersten Stock schon öfter auf den Apfelbaum geschossen, sagte er. Im November feuerte er seinen Angaben nach zweimal mit der Waffe auf den Baum. Zuerst traf er einen Apfel. Wohin der zweite Schuss ging, sah er nicht mehr. Der Tölzer bemerkte nicht, dass er eine Frau getroffen hatte. Die zeigte ihn an. Die Polizei machte den Angeklagten ausfindig.

Der junge Mann sei richtig erschrocken gewesen, als er ihn mit dem Vorfall konfrontierte, sagte ein Polizeibeamter vor Gericht aus. Es sei glaubhaft, dass er nicht bewusst auf die Frau geschossen habe. Der Tölzer entschuldigte sich bei ihr telefonisch. Ein persönliches Treffen lehnte sie damals ab. Am Tattag hörte sie nur ein blechernes Geräusch und spürte einen Schlag auf das rechte Jochbein. Die Wunde mit einem Durchmesser von 0,5 Zentimetern ließ sie im Krankenhaus behandeln.

Laut Staatsanwaltschaft nahm der Schreiner billigend in Kauf, jemanden zu verletzen. Sie forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen gefährlicher Körperverletzung. Sein Rechtsanwalt plädierte für eine Geldstrafe. Sein Mandat habe niemanden treffen wollen und nur fahrlässig gehandelt. Richter Berger schloss sich dem an und verurteilte den Schreiner zu sechs Monaten auf Bewährung wegen fahrlässiger Körperverletzung. Er muss noch 1500 Euro an den Verein die Brücke Oberland zahlen. Bereits zweimal war der Tölzer verurteilt worden, 2012 unter anderem wegen unerlaubten Besitz eines Butterfly-Messers.

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