Amtsgericht:Bierflasche auf die Nase

Amtsgericht: Vor dem Amtsgericht wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen eine junge Frau verhandelt.

Vor dem Amtsgericht wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen eine junge Frau verhandelt.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Im Streit erwischt eine 23-Jährige eine Bekannte im Gesicht

Von Benjamin Engel, Geretsried

Es ist ein typischer Wintertag Anfang Februar 2018: Die Straßen sind schneebedeckt und vereist, was eine unglückliche Kettenreaktion auslöst. Bei einer Geburtstagsparty stehen eine damals 17-jährige Jugendliche und die 23-jährige Angeklagte im Freien. Sie streiten sich. Als die Jüngere zu schubsen beginnt, will sich die Hausfrau aus Geretsried wehren. Doch die Angeklagte rutscht auf dem eisigen Untergrund aus. Mit der Bierflasche, die sie in der Hand hält, trifft sie ihre Kontrahentin an der Nase. Die Wunde beginnt zu bluten. "Der ganze Arm und die linke Schulter waren voller Blut", heißt es in den Ermittlungsakten.

Ein knappes Jahr später muss sich die Angeklagte wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. "Das ist nur ein Kratzer gewesen", sagt die Geretsrieder Hausfrau, räumt das Geschehen aber ein. Schlussendlich stellt Amtsrichter Urs Wäckerlin das Verfahren ein.

Auf der Geburtsparty im Februar 2018 hatten die beiden Frauen viel getrunken. Knapp 2,4 Promille Alkohol hatte die Jugendliche, die Angeklagte 1,8 Promille im Blut. Wie die Mittzwanzigerin schildert, habe sie nur darüber sprechen wollen, dass die Bekannte und ihr Freund nicht gut miteinander umgingen. Sie seien in Streit geraten. Die Jugendliche habe sie angeschrien und geschubst. "Ich wollte zurückschubsen und bin ausgerutscht", sagt die Angeklagte. "Dann habe ich das Gleichgewicht verloren."

Die verletzte Jugendliche wurde ins Krankenhaus gebracht. Dort stellten die Ärzte eine stark blutende, millimetergroße Wunde am linken Nasenrücken und eine Nasenprellung fest. Inzwischen hätten sich beide ausgesprochen und gegenseitig entschuldigt, berichtet die Angeklagte.

Als einer von zwei Zeugen schlurft ein 19-jähriger Partygast in den Gerichtssaal. Er trägt die Haare raspelkurz und unterschiedlich gefärbt. An den Streit der Frauen erinnert er sich zunächst kaum. "Ich weiß echt nichts mehr", sagt er zum Richter. "Das ist schon so lange her." Seitdem sei viel passiert. An dem Abend seien zehn Leute im Freien gestanden. E sei glatt gewesen. Er habe schon ein paar Bier und Schnaps getrunken gehabt. Erst als die Staatsanwältin ihn an seine detaillierten Aussagen bei der Polizei erinnert, wird er redseliger. Nachdem sie geschubst worden sei, sei die Angeklagte mit der Bierflasche in der Hand ausgerutscht. "Dann ist sie halt blöd hingekommen", sagt er.

Die jüngere Schwester der Angeklagten will davon gar nichts mitbekommen zu haben. Sie habe deren Kind auf dem Arm gehabt und sei mit dem Rücken zu den Streitenden gestanden, berichtet sie. Mit der geringen Schuld der Angeklagten begründet der Richter die Einstellung des Verfahrens. "Ich hoffe, dass sie das Kind anhält, mit dem Alkohol Maß zu halten", ermahnt er die Angeklagte.

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