Amtsgericht:Bewährung wegen Kinderpornos

39-Jähriger wegen Verbreitung von Bildern verurteilt

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Einige Sekunden schweigt der heute 39-jährige Angeklagte. Er starrt geradeaus und knetet die Hände. Er wisse nicht, wie und warum er begonnen habe, pornografische Fotos und Videos von Kindern und Jugendlichen auszutauschen, sagt er schließlich. "Ich bin aus Neugier irgendwie reingerutscht." Vor dem Amtsgericht Wolfratshausen räumt der Koch aus dem Landkreis die Vorwürfe ein. Schon im Januar 2016 hatte er in einem Whatsapp-Chat Fotos verschickt, auf denen unter anderem Mädchen und Jungs unter 14 Jahren für die Kamera posierten. Videos zeigten Mädchen beim Sex mit Erwachsenen. Bei einer Durchsuchung in dessen Wohnung fand die Polizei weitere Kinderporno-Fotos auf seinem Handy.

Am Amtsgericht Wolfratshausen wurde der Mann zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Dem Angeklagten wurde das Verschaffen kinderpornografischer Schriften in sieben Fällen sowie der Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften zur Last gelegt. Damit war er schon zum zweiten Mal auffällig geworden. Im April 2016 hatte das Amtsgerichts Wolfratshausen bereits einen Strafbefehl in Höhe von 6000 Euro erlassen, weil der Mann Porno-Videos und Bilder von Kindern per Whatsapp ausgetauscht hatte.

In Therapie ist der Angeklagte zwar bislang nicht gegangen. Das werde er aber tun, versichert er. Seit dem Strafbefehl halte er sich aus dem "Ganzen" raus. "Ich will damit nichts mehr zu tun haben." Im Chat habe er sich erst über zierliche Frauen ausgetauscht, gibt der Angeklagte an. Dann sei es in diese Richtung abgedriftet.

Selbst auf seinen Verteidiger macht der Angeklagte einen hilflosen Eindruck. "Den Knall hat er noch nicht gehört", sagt er. Explizit betont die Staatsanwältin, dass jeder dieser Taten die Produktion und Verbreitung von Kinderpornos fördere. Sie fordert eine zehnmonatige Bewährungsstrafe und 3000 Euro Geldauflage, worunter Richter Helmut Berger bleibt. Er verpflichtet den Mann zudem, 1500 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zu zahlen und eine Sexualtherapie zu beginnen. Richter Berger bedauert, dass er leider nicht feststellen könne, warum und wieso der Angeklagte zu den Kinderpornos gekommen sei. Menschliche Schicksale stünden hinter solchen Aufnahmen. "Kleine Kinder werden traumatisiert."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: