Ammerland:Baukontrolleur soll Max-Villa inspizieren

Die Kreisbehörde will das Innere des denkmalgeschützten Gebäudes fotografisch dokumentieren. Landrat Josef Niedermaier: "Wir ziehen das jetzt durch"

Von Benjamin Engel

Ammerland: Die Max Villa verfällt zusehends

Die Max Villa verfällt zusehends

(Foto: Hartmut Pöstges)

Einen weiteren Verfall der denkmalgeschützten Villa Max will das Landratsamt Bad Tölz nicht mehr dulden. Nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 10. Januar kündigt die Behörde an, so schnell wie möglich einen Baukontrolleur zu schicken, um das Innere der Villa zu dokumentieren und zu fotografieren. "Wir warten nur noch auf den schriftlichen Gerichtsbeschluss", sagt Landrat Josef Niedermaier (FW). Sollten gravierende Mängel festgestellt werden, möchte das Landratsamt auch gegen den Willen der Eigentümer tätig werden.

Mit der jetzigen Entscheidung hat der BayVGH den Schlusspunkt unter sechsmonatige juristische Reibereien gesetzt. Die Eigentümerin muss nun dulden, dass ihr Haus von den Denkmalschutzbehörden besucht und innen wie außen fotografiert wird. Nur so könne festgestellt werden, ob Eigentümer ihren Pflichten zur Erhaltung des Denkmals nachkommen.

Landrat Niedermaier kann das Verhalten der Eigentümer schon längst nicht mehr nachvollziehen. Bereits vor gut einem Jahr hatte das Landratsamt den Abrissantrag für die Villa Max abgelehnt. Die Eigentümerin hatte diesen daraufhin zurückgezogen. Dann folgte der monatelange Streit allein um die Dokumentation, über die jetzt der Gerichtshof entschied. All dies hat bei Niedermaier Spuren hinterlassen. Dementsprechend gibt er sich entschlossen und kämpferisch, "Wir verschaffen uns da jetzt Zutritt", sagt er. "Wir ziehen das jetzt durch."

Die Ergebnisse der anstehenden Baukontrolle, sagt Niedermaier, werde das Landratsamt an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege weiterleiten. Wenn die Behörde gravierende Mängel an der Bausubstanz feststellt, werde die Kreisbehörde Anordnungen zu deren Beseitigung erlassen. Sollten dann die Eigentümer untätig bleiben, will der Landrat auch gegen deren Willen eine Behebung von Mängeln durchsetzen. Allerdings, schränkt Niedermaier ein, gehe es nur um den Erhalt der Substanz, damit das Gebäude nicht zusammenfällt. "Wir können die Eigentümer nicht verpflichten, die Villa wieder im Originalzustand herzurichten."

Dem Landrat zufolge hatte ein Baukontrolleur bereits im Juli 2011 die Villa Max in Ammerland inspiziert. Dabei habe die Eigentümerin ihm aber untersagt, zu fotografieren. Daraufhin hatte das Landratsamt gerichtlich einen neuen Besichtigungstermin einschließlich der Möglichkeit, Fotos zu machen, erwirkt. Am 17. Oktober erließ die Behörde einen Duldungsbescheid und ordnete den sofortigen Vollzug an. Das dagegen wiederum mögliche Eilverfahren strengte die Eigentümerin am Münchner Verwaltungsgericht an und legte schließlich gegen dessen Entscheidung noch beim BayVGH Beschwerde ein. Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts München hatte am 9. November entschieden, dass die Eigentümer die "Besichtigung und die Anfertigung von Fotografien" von Seiten des Landratsamts zu dulden habe. Das bestätigt jetzt auch Karolin Franzke, Pressesprecherin am Münchner Verwaltungsgericht. Der Beschwerde dagegen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun nicht stattgegeben und mit seinem Beschluss die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Damit ist der Bescheid des Tölzer Landratsamts vom Oktober 2011 laut BayVGH-Pressesprecherin Bettina Breit sofort vollziehbar. Zusätzlich ist noch eine Klage am Münchner Verwaltungsgericht anhängig. Diese aber könnte allenfalls einer grundsätzlichen Klärung des Sachverhalts dienen.

Den jetzigen Gerichtsbeschluss kann Ursula Scriba, Vorsitzende des Ostuferschutzverbands (OSV) nur begrüßen. Im nächsten Schritt fordert sie jetzt einen detaillierten Pflichtenkatalog an die Eigentümer zur Instandhaltung der Villa.

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