Das Fahren mit dem Schlauchboot auf der Isar stößt bei vielen jungen Menschen in der Region auf Begeisterung. In den Sommermonaten wagen sich hunderte Bootsfahrer auf das Wasser und schippern von Wolfratshausen bis in den Münchner Süden. Immer wieder kommt es allerdings zu schwerwiegenden Unfällen: Erst Ende Juni ist ein 46-jähriger Mann bei einer Fahrt mit dem Schlauchboot auf der Isar bei Straßlach-Dingharting in eine starke Strömung geraten und dabei ertrunken. Das Bootfahren auf der Isar ist vor allem für Ungeübte gefährlich, der Fluss wird nicht umsonst umgangssprachlich „die Reißende“ genannt.
Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hat im Jahr 2019 eine Verordnung erlassen, um die Regeln des Bootfahrens klarzustellen. So gilt auf dem Fluss eine Promillegrenze von 0,5 Promille Alkohol im Blut, genau wie beim Autofahren. Bierflaschen dürfen auf den Booten ohnehin nicht mitgeführt werden, da die Verordnung ein Verbot jeglicher Glasflaschen vorschreibt. Weiterhin sind auch Lautsprecher zum Abspielen von Musik nicht gestattet. Nichtschwimmer und Kinder unter zwölf Jahre sind außerdem dazu verpflichtet, eine geeignete Schwimmweste auf dem Boot zu tragen.
Ranger und Schilder sollen über Regeln aufklären
Nach Angaben des Landratsamts gibt es an den Einstiegen zahlreiche Schilder mit Piktogrammen, die auf die Regeln der Isarverordnung hinweisen. Zudem klären im Nordlandkreis zwei Ranger am Ickinger Wehr die Bootsfahrer über die Vorschriften auf. Sie kontrollieren die Boote auf die geltenden Anforderungen und auf das Mitführen von Glasflaschen und Lautsprechern. Da am Wochenende jeden Tag ungefähr 300 kleine Wasserfahrzeuge die Isar befahren, ist es jedoch schwierig, jeden Verstoß zu bemerken. Unter der Woche finden nur punktuell Kontrollen statt, der Schwerpunkt liegt auf dem Wochenende. Wenn den Rangern angetrunkene Personen in Schlauchbooten auffallen, geben sie dies an die zuständige Polizeiinspektion weiter, die dann, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, einschreitet. Das kommt dem Ranger Andreas Thomas zufolge aber nur sehr selten vor.
Falls die Polizei einen Verstoß feststellt, wird dies laut Verordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet. Als Strafe kann ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro verhängt werden, die Höhe richtet sich nach der Schwere des Einzelfalls. Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wurde dieses Jahr allerdings noch keine Ordnungswidrigkeit aufgenommen. Das Problem mit alkoholisierten Menschen trete erst nachmittags flussaufwärts in Richtung München auf, sagt der Ranger Andreas Thomas: „Es ist so, dass die meisten Bootsfahrer erst am Ickinger Wehr in die Isar setzen. Das ist meist schon morgens, daher finden wir bei uns im Landkreis kaum Betrunkene vor.“ Leute mit Glasflaschen würden dagegen häufiger angetroffen. Im Gespräch zeigten sie sich jedoch einsichtig und nähmen die Flaschen nicht mit auf die Isar. Im südlichen Teil des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen hingegen gibt es dem Landratsamt zufolge kaum Probleme mit der Einhaltung der Bootsverordnung, da hier mehr Familien als Jugendgruppen unterwegs sind.
Auf der Isar ereignen sich immer wieder Unfälle mit alkoholisierten Bootsfahrern
Im Landkreis München hingegen protokollierte die Polizeiinspektion Grünwald im Rahmen einer Großkontrolle am vergangenen Samstag zahlreiche Verstöße gegen die Verordnung. Dabei wurden 250 Personen aus 80 Schlauchbooten aufgehalten. Der Grünwalder Polizeiinspektion zufolge hatte ein Großteil der Kontrollierten Alkohol getrunken. 13 hätten dabei den Grenzwert von 0,5 Promille überschritten, einer hätte sogar einen Wert von 1,6 Promille erreicht. Auf der Isar passieren auch immer wieder Unfälle mit alkoholisierten Bootsfahrern. Im Juli gerieten sechs Männer im Alter zwischen 38 und 46 Jahren bei Pullach in eine Wasserwalze und lösten damit einen Einsatz der Rettungskräfte aus. Beim folgenden Alkoholtest stellte sich heraus, dass alle bis zu 1,3 Promille Alkohol im Blut hatten. Die Gruppe kam mit einem blauen Auge davon, niemand hatte sich bei der Aktion verletzt. Die Bootsfahrer wurden allerdings laut Polizei allesamt wegen gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr angezeigt.
Auch der Bayerische Kanu-Verband ist verärgert über die jungen Menschen, die betrunken auf dem Wasser treiben. Die Unfälle würden dazu führen, dass die auch die erfahrenen Kanuten wegen angeblicher Unvorsichtigkeit in die Kritik geraten. Der Verband bemängelt zudem, dass auf die Regeln der Verordnung zu wenig hingewiesen und vor allem auch nicht ausreichend kontrolliert werde. Überdies wird kritisiert, dass die Ranger im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen nicht den Alkoholpegel messen dürfen. Das hält Andreas Thomas aber wiederum für falsch, da dies zu sehr in das Aufgabengebiet der Polizei falle und die Bootsfahrer ja erst außerhalb des Landkreises betrunken seien.
Thomas sagt, dass das Risiko einer Bootsfahrt für Ungeübte mit schlechter Ausstattung nicht zu unterschätzen sei, da die „Isar immer noch ein Wildfluss ist“. Wer sich also in „die Reißende“ wagt, sollte sich der Gefahren des Flusses bewusst sein, damit weitere Unfälle vermieden werden, so der Ranger.