Süddeutsche Zeitung

18-Jährige attackiert 58-Jährigen:Tritte an den Kopf

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Junge Geretsriederin wird nach Angriff mit ihrem Freund auf Bewährung verurteilt

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Das Amtsgericht hat sich erneut mit der lebensgefährlichen Attacke auf einen älteren Geretsrieder befasst: Der 58-Jährige war im Juni 2014 morgens gegen 3.20 Uhr am Steiner Ring in Geretsried auf ein Paar getroffen. Weil sich seine Freundin laut Anklage mit dem Mann zu streiten begann, schlug ein 23-jähriger Geretsrieder auf diesen ein. Er soll seine Freundin sogar aufgefordert haben, den Mann an den Kopf zu treten, als dieser bereits auf dem Boden lag, was sie zweimal getan haben soll. Der Freund wurde bereits im Juli zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Am Mittwoch erhielt die junge Frau ihr Urteil - zehn Monate auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung.

Der Richter hatte sie am ersten Prozesstag nach Hause geschickt, weil ihr Anwalt im Krankenhaus lag. Jetzt sagte die 18-jährige Geretsriederin, dass sie sich an den Abend kaum erinnern könne. Sie sei mit ihrem Freund nach dem Feiern in einer Disco betrunken nach Hause gegangen. Der ältere Mann habe sie angeschaut, worauf sie mit ihm zu streiten begonnen habe. Ihr Freund habe dann zugeschlagen. Schließlich soll er sie aufgefordert haben, auf den Mann einzutreten, was sie auch getan habe. "Das könnte gut sein", sagte sie. Das Paar ließ den Mann liegen und ging weg.

Ihr Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung, eine Platzwunde und ein Hämatom am Auge. Das Paar zahlt ihm gemeinsam 2680 Euro. Die Geretsriederin entschuldigte sich. Die Staatsanwältin forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der Richter blieb mit zehn Monaten auf Bewährung darunter. Er rügte die Geretsriederin, dass ihre Tritte an den Kopf etwa auch mit inneren Blutungen und dem Tod des älteren Mannes hätten enden können.

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Quelle:
SZ vom 13.08.2015
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