48 haben sie noch gefunden: Wohnungen, in denen es entweder kein richtiges Bad, keine Heizung oder aber keine Warmwasserversorgung gibt. 18 davon erfüllen sogar zwei dieser Kriterien. Statistisch relevant aber ist das nicht mehr, und da es inzwischen selbst in abgelegenen Quartieren wie Ludwigsfeld oder dem nördlichen Allach keine Schnäppchen-Wohnungen mehr gibt, haben die Ersteller des neuen Mietspiegels erstmals die "einfache Lage" aus dem Stadtplan gestrichen. Nun ist die "durchschnittliche Lage" die preisgünstigste Kategorie für eine neue Wohnadresse. Zu finden ist sie beispielsweise in Giesing, aber auch in Berg am Laim, Moosach, Freimann, Harthof oder Milbertshofen.
Es hat sich einiges geändert im Mietspiegel 2017. Die Münchner Durchschnittsmiete liegt nun bei 11,23 Euro pro Quadratmeter (kalt), das sind 4,7 Prozent mehr als im 2015 veröffentlichten Vorgängerwerk.
Der Wert ist allerdings mit Vorsicht zu genießen. Denn die Spanne der Mietpreise ist breit, viele Münchner zahlen deutlich mehr (manche allerdings auch deutlich weniger). Zudem bildet der Mietspiegel die Vergangenheit ab: Berücksichtigt wurden darin nur Mietverträge, die zwischen 2012 und 2015 neu abgeschlossen oder verändert wurden.
Verändert bedeutet zumeist: Es hat in diesem Zeitraum eine Mieterhöhung gegeben. Wer aktuell eine Wohnung sucht, muss sich auf deutlich höhere Kosten einstellen. Das Wohnungsmarktbarometer der Stadt kommt für die Neuvermietung einer 60 bis 80 Quadratmeter großen Wohnung auf 14,70 bis 15,84 Euro, bei einem Erstbezug sind es gar 17,94 bis 18,56 Euro pro Quadratmeter. Auf der anderen Seite gibt es zahlreiche preisgünstige Altverträge, die im Mietspiegel keine Rolle spielen, weil sie in der Vier-Jahres-Spanne nicht verändert wurden.
Die Bedeutung des Mietspiegels ist nicht zu unterschätzen: Das Zahlenwerk, das laut Sozialreferat nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt wurde, bildet mit der ortsüblichen Vergleichsmiete eine verbindliche Obergrenze für Mieterhöhungen ab. Seit Inkrafttreten der Mietpreisbremse im August 2015 dürfen auch Wiedervermietungen den Wert aus dem Mietspiegel nur um maximal zehn Prozent überschreiten.