Wo ist Muhlis A.?:"Mehmet" auf der Flucht

Der wegen räuberischer Erpressung verurteilte Münchner Serienstraftäter hat sich kurz vor Haftantritt abgesetzt. Nun läuft eine bundesweite Fahndung nach dem 21-Jährigen.

Der unter dem Namen "Mehmet" bekannte Münchner Serienstraftäter wird wieder von der Polizei gesucht. Der inzwischen 21-Jährige habe sich kurz vor Antritt einer Haftstrafe vor wenigen Tagen abgesetzt und sei deshalb zur Fahndung ausgeschrieben, sagte Oberstaatsanwalt August Stern.

Das Münchner Jugendgericht hatte den unter dem Namen "Mehmet" bekannt gewordenen Muhlis A. im Juni 2005 wegen räuberischer Erpressung an seinen Eltern, Körperverletzung und Betrugs zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht entließ "Mehmet" nach dem Urteil unter Auflagen aber vorerst aus der Haft.

"Im Dezember wurde dann entschieden, dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann, sondern von dem jungen Straftäter abgesessen werden muss", sagte Stern.

"Mehmet" hatte vor Gericht zugegeben, seine Eltern in mindestens fünf Fällen in "Boxerhaltung" bedroht und die Herausgabe von Geldbeträgen zwischen 5 und 15 Euro gefordert zu haben. Bei einer weiteren Erpressung hat er seine Eltern laut Gericht zu Boden gestoßen. Außerdem stahl "Mehmet" eine Goldkette seiner Mutter und versetzte sie im Pfandleihhaus.

Abschiebung für rechtswidrig erklärt

Der Fall "Mehmet" hatte 1998 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der damals 14-Jährige war nach seiner ersten Straftat als strafmündiger Jugendlicher ohne seine Eltern in die Türkei abgeschoben worden. Zuvor hatte er bereits mehr als 60 Straftaten begangen, konnte dafür aber aufgrund seines Alters nicht belangt werden.

Auf sein Konto gehen Körperverletzungen, Diebstähle, Sachbeschädigungen und Überfälle. Knapp vier Jahre nach seiner Ausweisung kehrte er im August 2002 nach München zurück. Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht die Abschiebung für rechtswidrig erklärt.

Wegen des Falls "Mehmet" war Innenminister Günther Beckstein (CSU) erst vor wenigen Tagen in die Schlagzeilen geraten. "Mehmet"-Anwalt Alexander Eberth hatte behauptet, Beckstein habe mit "Mehmet" ein "Exempel statuieren" wollen, um die öffentliche Empörung über jugendliche ausländische Straftäter vor den Wahlen 1998 zu schüren. Beckstein hatte die Vorwürfe als haltlos zurückgewiesen.

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