Süddeutsche Zeitung

Wird der Böhringer-Prozess neu aufgerollt?:Das Erbe der Parkhaus-Millionärin

Fall Böhringer: Die Familie des wegen Mordes verurteilten Benedikt T. will den Fall um die ermordete Millionärin neu aufrollen. Dabei geht es nur vordergründig ums Erbe.

Ekkehard Müller-Jentsch

Die Sache ist kompliziert, und es steckt viel Kalkül dahinter. Wenn Mate T. in den nächsten Tagen in den Justizpalast geht, wird er den Gerichtssaal in jedem Fall als Gewinner verlassen, ganz egal, wie der Prozess ausgeht, den er angestrengt hat. Der 34-Jährige ist der Bruder des als Mörder von Charlotte Böhringer rechtskräftig verurteilten Benedikt T. Die beiden streiten vordergründig um das Erbe der erschlagenen Millionärin. Dazu hat Mate seinen Bruder verklagt, denn der sei als Mörder erbunwürdig.

Tatsächlich aber geht es um mehr. Das Zivilgericht soll jetzt die Beweiswürdigung des Strafurteils noch einmal gründlich unter die Lupe nehmen. So könnten wichtige Aspekte für ein strafrechtliches Wiederaufnahmeverfahren zu Tage kommen, glauben Vater, Mutter und Bruder sowie die Anwälte des Verurteilten. Sollte Benedikt T. in einem erneuten Strafprozess freigesprochen werden, würde damit auch die Entscheidung der ersten Schwurgerichtskammer hinfällig, dass der Staat den Erbanteil des Täters erhält. Aber auch wenn die Zivilrichter nun die Erbunwürdigkeit von Benedikt T. feststellen und damit das Strafurteil bestätigen, ginge der Staat leer aus. Denn dann würde das Erbe auf einen anderen überspringen, nämlich auf Mate T.

Von diesem Dienstag an sollen 14 Zeugen und eine Sachverständige vor der 4.Zivilkammer am Landgericht München I angehört werden, dafür sind sechs Verhandlungstage angesetzt. Deren Vorsitzende Brigitta Steinlehner-Stelzner wird als Einzelrichterin fungieren. Im Mittelpunkt des Zivilverfahrens werde die Indizienkette stehen, die sich wie ein Ring um seinen Mandanten gelegt habe, sagte am Montag der Anwalt Peter Witting zur SZ.

Mindestens sieben dieser 14 Indizienbeweise müssten eigentlich als entlastend für seinen Mandanten gewertet werden, meint der Jurist. Als Beispiel führt er die Frage der "Händigkeit" an, die das Strafgericht fehlerhaft bewertet habe: Charlotte Böhringer wurde dem Urteil zufolge mit rechts erschlagen, Benedikt T. ist Linkshänder.

Eine wichtige Rolle werden nach Meinung Wittings auch DNS-Spuren von T. am Sakko des Opfers spielen, die durchaus auch zu einem früheren Zeitpunkt auf die Kleidung des Mordopfers gekommen oder von Böhringer selber übertragen worden sein könnten. Über solch offene Fragen sei das Schwurgericht aber hinweggegangen und hätte sogar entlastende Indizien in seiner Urteilsbegründung nicht einmal erwähnt. Die Tat-Wohnung über dem Parkhaus in der Baaderstraße sei inzwischen durch eine schweizer Sachverständige begutachtet worden, die ihre neuen Erkenntnisse nun der Zivilrichterin vorlegen werde.

Der Erbunwürdigkeits-Streit war formal schon im August 2009 eröffnet worden. Als Benedikt T. damals von Vollzugsbeamten in Handfesseln in den Sitzungssaal gebracht worden war, hatte sich seine Familie von den Zuschauerplätzen erhoben - ein schon in der 15 Monate dauernden Strafverhandlung, dem längsten Indizienprozess in der Münchner Justizgeschichte, ein festes Ritual. Und auch in der Verhandlung hatten sich beide Brüder ihrer gegenseitigen Sympathie versichert.

Wittings Kollege Jürgen Contzen hatte damals erklärt: "Da das Zivilgericht nicht an das Strafurteil gebunden ist, beantragen wir eine neue Beweisaufnahme." Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe für ihren Mandaten wurde mittlerweise durch zwei Instanzen aber abgelehnt. Auch eine Verfassungsbeschwerde gegen das Strafurteil ist gescheitert.

Schon einmal hat ein in einem spektakulären Indizienprozess Verurteilter vor einem Zivilgericht seine Unschuld beweisen können: Harry Wörz, dessen Geschichte sogar verfilmt worden ist. Opfer-Angehörige hatten ihn auf Schmerzensgeld verklagt. Das Gericht konnte aber keine Schuld erkennen, daraufhin wurde er auch strafrechtlich freigesprochen.

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Quelle:
SZ vom 05.04.2011/bica
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