Winterdienst:Der Schnee bringt auch Pflichten

Wo die Stadt nicht räumt, müssen Anwohner selbst tätig werden

Endlich liegt Schnee, und das Baureferat reagiert umgehend darauf. Es weist darauf hin: Wer in München außerhalb des Vollanschlussgebietes wohnt, muss selbst dafür sorgen, dass Gehwege geräumt werden und mit Splitt oder Sand gegen Glätte gestreut wird. Hauseigentümer können dazu ihre Mieter oder Hausmeisterdienste verpflichten. Diese gesetzliche Pflicht muss werktags bis 7 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr morgens erfüllt sein und gilt tagsüber bis 20 Uhr. Falls kein Gehweg vorhanden ist, muss entlang des Grundstücks ein Streifen für Fußgänger in ausreichender Breite geräumt und gesichert sein.

Zum Schutz der Umwelt ist das Streuen von Salz oder salzhaltigem Material auf den Gehwegen im Münchner Stadtgebiet verboten. Das Vollanschlussgebiet entspricht in etwa dem Gebiet innerhalb und einschließlich des Mittleren Ringes sowie dem Kernbereich von Pasing. Innerhalb des Vollanschlussgebietes werden die Fahrbahnen, Geh- und Radwege, Plätze und Fußgängerzonen vom städtischen Winterdienst des Baureferates geräumt und gestreut. In diesem Gebiet fallen entsprechend Straßenreinigungsgebühren an. Unter www.muenchen.de/winterdienst kann man die Straßenreinigungssatzung abrufen; sie enthält eine vollständige Liste der Straßen und Plätze, die vom Winterdienst der Stadt betreut werden. Umgekehrt gilt: Wenn die eigene Straße dort nicht aufgelistet ist beziehungsweise in die Reinigungsklasse "F" fällt, sind Anlieger selbst dafür verantwortlich.

Weitere Informationen zum Thema Winterdienst und Straßenreinigung gibt es im Internet unter www.muenchen.de/winterdienst. Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Winterdienst kann man sich während der Bürozeiten an die Service-Telefonnummer 233-612 01 des Baureferates wenden.

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