Wiesnwirt:Prozess gegen Krätz beginnt im März

Sepp Krätz bei der Eröffnung Frühlingsfest in München, 2013.

Sepp Krätz muss sich im März vor Gericht verantworten.

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Für Sepp Krätz steht viel auf dem Spiel - mehr als nur strafrechtliche Konsequenzen. An drei Verhandlungstagen muss sich der Wiesnwirt am Landgericht München I verantworten.

Von Christian Rost

Sepp Krätz muss sich vom 13. März an am Landgericht München I verantworten. An drei Verhandlungstagen wird dem Wiesnwirt wegen Steuerhinterziehung der Prozess gemacht, wie das Oberlandesgericht am Mittwoch mitteilte. Am 28. März könnte das Urteil gesprochen werden.

Für den 59-Jährigen steht viel auf dem Spiel: Er muss nicht nur strafrechtliche Konsequenzen fürchten, sondern auch um seine Zulassung als Wiesnwirt bangen. Das Kreisverwaltungsreferat prüft zudem seine gaststättenrechtliche Zuverlässigkeit. Ein Schuldspruch im Steuerprozess könnte somit verheerende Folgen für Krätz haben. Der Stadtrat entscheidet am 28. April darüber, welche Wirte 2014 zum Oktoberfest zugelassen werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 59-jährigen Gastronomen vor, im Freischankbereich seines Lokales "Andechser am Dom" über eine schwarze Kasse abgerechnet zu haben. Zudem soll es zu Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung an der Sektbar in seinem Wiesnzelt "Hippodrom" gekommen sein. Der Steuerschaden, den Krätz inzwischen beglichen hat, belief sich angeblich auf 2,5 Millionen Euro. Strafrechtlich geht es offenbar noch um eine Summe von 1,1 Millionen Euro. Bei mehr als einer Million Euro Steuerschaden sieht der Bundesgerichtshof grundsätzlich Freiheitsstrafen ohne Bewährung vor.

Wegen des zu erwartenden Medienandrangs will das Gericht nur akkreditierte Journalisten zum Prozess zulassen.

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