Das Landgericht München I hat die einstweiligen Verfügungen gegen einen Berliner Tickethändler bestätigt, der im Internet für zum Teil mehrere Tausend Euro Tischreservierungen für die Wiesn 2022 anbietet und verkauft. Mit Urteil von diesem Dienstag wird es dem Unternehmen untersagt, über seine Online-Verkaufsplattform Tickets für Tischreservierungen anzubieten oder anbieten zu lassen, "soweit der Kunde mit der Bestellung die Reservierung nicht verbindlich erhält".
Geklagt hatte in dem Verfahren der Wirt des Armbrustschützenzelts und Sprecher der Wiesn-Wirte, Peter Inselkammer, sowie die Chefin des Löwenbräuzelts, Stephanie Spendler. Beide Kläger hatten kritisiert, der Tickethändler erwecke bei Kunden den Eindruck, sie könnten einzelne Plätze oder sogar einen ganzen Tisch in einem der Wiesnzelte reservieren. Doch dies sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch gar nicht möglich.
Es würden Reservierungen angeboten, obwohl der Tickethändler noch gar keine habe, hatte der Vorsitzende der 1. Zivilkammer am Landgericht München I in der mündlichen Verhandlung in der vergangenen Woche kritisiert und nannte diese Praxis "irreführend". In Wirklichkeit erwerbe eine Kunde, der ein Ticket bei dem beklagten Unternehmen kauft, lediglich ein "Optionsrecht" für einen Platz oder einen Tisch in einem der Festzelte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.