Wiesn-Attentat von 1980:Der Fall muss neu aufgerollt werden

30 Jahre nach ´Wiesn"-Attentat

Bei dem Oktoberfestattentat von 1980 kamen 13 Menschen ums Leben.

(Foto: Istvan Bajzat/dpa)

Die Ermittlungen zum Oktoberfestattentat von 1980 müssen wieder aufgenommen werden. Nicht nur, dass die These vom Einzeltäter schon immer zweifelhaft war. Der ganze Fall erinnert fatal an das staatliche Versagen bei den NSU-Morden.

Kommentar von Peter Fahrenholz

Man muss inzwischen keine großen prophetischen Gaben mehr haben, um die Aussage zu wagen, dass die Aktendeckel zum Oktoberfestattentat von 1980 nach langer Verweigerung nun doch wieder geöffnet werden. Entweder der Generalbundesanwalt kommt von selber zu diesem Entschluss oder der Bundesjustizminister hilft per Weisung nach. Zu verdanken wäre das der Hartnäckigkeit zweier Männer: des Anwalts Werner Dietrich und des BR-Journalisten Ulrich Chaussy.

Sie haben nie lockergelassen, die Hintergründe des Anschlags aufzuklären, der von den Behörden eilig einem Einzeltäter in die Schuhe geschoben worden war. Daran gab es damals schon Zweifel, und sie sind im Laufe der Jahre immer größer geworden. Dietrich kann in seinem Wiederaufnahmeantrag jetzt eine Zeugin präsentieren, die 1980 von der Polizei nicht ernst genommen worden war.

Der ganze Fall erinnert fatal an das staatliche Versagen bei den NSU-Morden: Dort wurde konsequent in die falsche Richtung ermittelt, weil es politisch inopportun war, die rechtsextreme Szene mit ihren vielen vom Staat bezahlten V-Leuten unter die Lupe zu nehmen. Auch 1980 hat der Einzeltäter Gundolf Köhler bestens ins politische Konzept gepasst. Der Anschlag fand wenige Tage vor der Bundestagswahl statt, bei der Franz Josef Strauß gegen Helmut Schmidt angetreten ist. Eine unentdeckte rechte Terrorzelle in Bayern wäre das Letzte gewesen, was Strauß damals hätte gebrauchen können. 34 Jahre sind seither vergangen. Höchste Zeit, die ganze Wahrheit herauszufinden, sollte das nach so vielen Jahren noch möglich sein. Das ist der Staat nicht nur den Opfern und ihren Hinterbliebenen schuldig. Er ist es auch sich selber schuldig.

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