Wiesn 2019:Neue Regeln für Freibier

Umsatzpacht für das Oktoberfest: Mehr Klarheit für die Wirte

Keine Überraschungen mehr bei den Zulassungen zum Oktoberfest: Das Löwenbräuzelt wird dieses Jahr wieder von der Wirtin Stephanie Spendler geführt, ihr Vater Wiggerl Hagn hatte sich wegen fehlerhafter Angaben zur Umsatzpacht 2017 nicht mehr beworben. Ansonsten bleibt alles so, wie es 2018 gewesen ist - mit Ausnahme des Kaffeestands des Bäckers Johann Hölzl. Der war im März zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil beim Brand seines Mietshauses an der Dachauer Straße drei Menschen wegen fehlendem Brandschutz ums Leben gekommen waren. Die Stadt hat ihm deshalb die Zulassung wegen fehlender Zuverlässigkeit verweigert.

Leicht angepasste Regeln gibt es in diesem Jahr für die Umsatzpacht, die von den Wirten zu zahlen ist. Eindeutig geklärt ist laut Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner (CSU) nun, wie die Wirte mit Werbungs- und Baukostenzuschüssen der Brauereien sowie mit Freibier umgehen müssten. Außerdem müssen künftig alle Mitglieder der Geschäftsführung eines Festzelts die Abrechnung zur Umsatzpacht unterschreiben. Im Fall des Löwenbräuzelts war das nur Wiggerl Hagn gewesen - der Grund dafür, warum seine Tochter heuer wieder zum Zuge kommt.

Änderungen gibt es auch bei der Aufbauzeit für die Wiesn. Die beginnt jetzt zwar eine Woche früher und endet eine Woche später - aber das gilt nur für die großen Zelte. Im übrigen Bereich der Theresienwiese beginnt der Aufbau künftig erst mit den Sommerferien.

© SZ vom 08.05.2019 / fjk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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