Süddeutsche Zeitung

Wepper gegen Schröder:"Verhöhnt und erniedrigt"

Immer heftiger streiten sich Schauspieler Fritz Wepper und Comedian Atze Schröder vor Münchner Gerichten. Nun hat das OLG dem Komiker einen Teil seines Bühnenprogramms gestrichen. Darin hatte sich Schröder über das Intimleben Weppers ausgelassen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Schluss mit lustig: Immer heftiger befehden sich Schauspieler Fritz Wepper und Comedian Atze Schröder vor Münchner Gerichten. Nun hat das Oberlandesgericht München dem Komiker gar einen Teil seines Bühnenprogramms "Schmerzfrei" gestrichen: Darin hatte sich Schröder wenig geschmackvoll über das Intimleben Weppers mit dessen 36 Jahre jüngerer Ex-Freundin, der Regisseurin Susanne Kellermann, ausgelassen. Schon bald soll deswegen auch noch um 25.000 Euro Schmerzensgeld gestritten werden.

Und auch ein Auftritt des Comedian bei Markus Lanz im ZDF ist längst vor dem Kadi gelandet: In der Sendung hatte sich Schröder über seinen Zoff mit Wepper geäußert - und auch hier bekam er einen Maulkorb verpasst.

Atze Schröder ist neben seinen Bühnenshows auch durch Comedy-Sendungen im Privatfernsehen bekannt geworden. Er erhielt für seine Auftritte deutsche Fernseh- und Comedy-Preise und zuletzt den Berlin-Preis des großen Kleinkunstfestivals für Kabarett, Comedy und Musik. Privat versteht er aber weniger Spaß: So verklagte er schon die Bild-Zeitung, weil sie ihn ohne Perücke gezeigt hatte, sowie den Weser-Kurier, der einmal seinen bürgerlichen Namen genannt hatte.

Auf der Bühne dagegen liebt er es deftig. So ließ er sich über die "unappetitliche" Vorstellung des Intimlebens zwischen Partnern mit erheblichem Altersunterschied aus und nahm dabei vor allem Fritz Wepper ins Visier. Er stellte ihn als 1,50 Meter geballte Erotik mit künstlichen Hüften, 40 Kilo zu viel und sabberndem Gebiss dar. Seine Zuschauer animierte er, mit ihm gemeinsam "iiiiiih" zu rufen - "als Ausdruck des Ekels", wie ihm Wepper-Anwalt Norman Synek in seinen Schriftsätzen zur Last legt. Schröder meint dagegen, es seien nur polemische und überspitzte Äußerungen im Rahmen der Satire-Freiheit.

"Nicht jede Satire ist Kunst"

In erster Instanz hatte Wepper mit seinem Antrag, dies dem Komödianten per einstweiliger Verfügung verbieten zu lassen, noch kein Glück. Doch das Oberlandesgericht erließ die Verfügung: "Satire kann Kunst sein - nicht jede Satire ist jedoch Kunst", stellte der 18. Zivilsenat fest. Die beanstandete Darstellung überschreite die Kunstfreiheit: "Die in Form einer Satire geäußerte Meinung und Kritik am Verhalten anderer Personen findet ihre Grenzen dort, wo es sich um reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt beziehungsweise die Äußerung die Menschenwürde antastet."

Wepper werde in drastischer Weise als unerotisch und abstoßend dargestellt, befand der Senat. Er werde "verhöhnt und erniedrigt", stigmatisiert und an den Pranger gestellt. Atze Schröder gehe es nicht um den Lacherfolg - "Ziel ist es erkennbar in erster Linie, den Antragsteller zu verhöhnen", sagte das Gericht.

Unter Androhung eines Ordnungsgelds von bis zu 25.000 Euro verpflichtete der Senat den Darsteller, bestimmte Aussagen künftig zu unterlassen. Natürlich wollen Atze Schröder und sein Rechtsanwalt Christian Schertz das nicht hinnehmen und kämpfen rechtlich weiter dagegen an. Das gilt vor allem auch für Weppers Forderung von 25.000 Euro Schmerzensgeld, über die am 13. März vor dem Landgericht verhandelt wird.

Missglückt ist bisher auch Schröders Versuch, die Prozesse im TV-Talk bei Markus Lanz herunterzuspielen. Hier wurde ihm durch die 25. Zivilkammer am Landgericht München I eine Reihe von Äußerungen untersagt, gleichfalls unter Androhung von hohem Ordnungsgeld. In diesem Streit geht es vor allem um den von Schröder erweckten Anschein, Fritz Wepper habe sich mit seiner Liebesaffäre selbst in die Öffentlichkeit gedrängt und zugleich seine Ehefrau quasi vorgeführt. Aber auch in diesem Fall dürfte der Gerichtszwist andauern.

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SZ vom 13.02.2013/afis
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